Wie hoch sind die Bußgelder, mit denen Autofahrer rechnen müssen, die bei einem sogenannten Rotlichtverstoß geblitzt wurden? Und welche anderen Konsequenzen sieht das Gesetz für das Überfahren einer roten Ampel vor? ARAG Experte Jan Lukas Kemperdiek, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat anlässlich des Internationalen Tages der Verkehrsampel am 5. August die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Was sieht der Bußgeldkatalog bei Rotlichtverstößen vor? Wann drohen ein Fahrverbot oder Punkte?
Jan Lukas Kemperdiek: Mit Punkten in Flensburg müssen Autofahrer schon bei einem sogenannten einfachen Rotlichtverstoß rechnen. Ein Fahrverbot droht grundsätzlich erst, wenn Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben. Eine Ausnahme von dieser Regel ergibt sich, wenn Sie durch das Überfahren der roten Ampel einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. In diesem Fall kann auch schon ein einfacher Rotlichtverstoß zu einem Führerscheinentzug führen.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Jan Lukas Kemperdiek: Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt der Überquerung der Haltelinie erst weniger als eine Sekunde auf Rot stand und der Fahrer bis in den Gefahrenbereich hinter der Ampel weiterfährt. Dann gibt es ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wurde beim Überfahren der roten Ampel ein anderer Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es darüber hinaus noch zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld sogar auf 240 Euro an.
Im Vergleich zu einem einfachen Rotlichtverstoß müssen Autofahrer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit höheren Bußgeldern und schärferen Sanktionen rechnen. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt der Überquerung der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand und der Autofahrer bis in den Gefahrenbereich hinter der Ampel weiterfährt. Wenn nichts weiter passiert, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Kommt es aber zu einer Gefährdung von Dritten, also etwa Fußgängern, Fahrradfahrern oder anderen Autofahrern, dann erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro. Ist dann noch Sachbeschädigung im Spiel, sind es sogar 360 Euro.
Was passiert, wenn man in der Probezeit über Rot fährt?
Jan Lukas Kemperdiek: Fahranfänger, die in ihrer Probezeit beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden, müssen damit rechnen, dass ihre Probezeit verlängert wird. Und zwar auch schon bei einem einfachen Rotlichtverstoß. Das nennt sich dann A-Verstoß. Und der kann zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars führen. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (umgangssprachlich “Idiotentest”). Wer das Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug .
mid/asg