Betroffene dürfen Bilder von falsch parkenden Autos als Beweismittel der Polizei schicken

Von Ayhan Güneş

Das Fotografieren von Falschparkern und deren Meldung an die Polizei ist laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach erlaubt und verstößt nicht gegen die Datenschutzverordnung.

Bayerische Richter mussten der Frage nachgehen: Darf man Autos von Falschparkern fotografieren, um die Ordnungswidrigkeit bei der Polizei als Beweis vorzulegen? Die Antwort: Ja, man darf! Hintergrund waren zwei Klagen von Fahrradfahrern, die wegen der Fotos Verwarngebühren in Höhe von 100 Euro zahlen sollten und das nicht akzeptierten. Vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht bekamen beide Kläger nun Recht.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die einen der beiden Kläger in dem Verfahren unterstüzt, begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA), das Melder von falschparkenden Autos wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz verwarnt hatte.

Die DUH fordert ein sofortiges und dauerhaftes Ende der Schikanen gegen betroffene Bürgerinnen und Bürger durch bayerische Behörden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband unterstützte das Musterverfahren eines Münchner Bürgers, der sich für sichere Geh- und Radwege engagiert, Verstöße fotografisch dokumentiert hat und Anfang des Jahres wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt und zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100 Euro aufgefordert wurde.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Wenn ich eine Behinderung durch Falschparker melde, ist es selbstverständlich, dass ich meine Anschuldigung mit einem Foto belege. Dass zur Feststellung dieser Selbstverständlichkeit ein Gerichtsurteil notwendig war, zeigt erneut, dass bayerische Behörden das Auto über Recht und Gesetz stellen. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit.“

Hintergrund:

In dem von der DUH unterstützten Verfahren fotografierte der betroffene Bürger auf seinem täglichen Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad in unregelmäßigen Abständen Fahrzeuge, die illegal abgestellt wurden. Die Bilder der Autos schickte er ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle und forderte diese auf, gegen das Falschparken vorzugehen. Das LDA wirft der Person vor, durch das Fotografieren und Weiterleiten der Kfz-Kennzeichen an die Polizei personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet zu haben, da weder eine Einwilligung der betroffenen Autobesitzerinnen und -besitzer vorlag, noch ein berechtigtes Interesse an einer Meldung erkennbar sei. Die DUH unterstützt im Rahmen eines Musterverfahrens die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Quelle: VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 – AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431