Hundebesitzer in Bietigheim-Bissingen erhalten aktuell ihre Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025. Die neuen Steuermarken sind in der Farbe Orange gehalten. Was bei der Anmeldung, Steuerpflicht und den Vergünstigungen zu beachten ist, lesen Sie hier.
Bietigheim-Bissingen. Hundehalter in Bietigheim-Bissingen sollten in den kommenden Tagen ihren Briefkasten im Blick behalten: Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 werden verschickt. Die Jahressteuer für einen Hund beträgt laut der Stadtverwaltung 120 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund erhöht sie sich auf 240 Euro. Wer als Züchter die Zwingersteuer zahlt, wird mit 120 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten.
Befreiungen und Vergünstigungen
Einige Hunde können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Dies betrifft:
•Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderung helfen (Voraussetzung: Merkzeichen “B”, “BL”, “aG” oder “H” im Schwerbehindertenausweis).
•Rettungshunde mit erfolgreicher Prüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen.
•Wachhunde, die zur Sicherung von Gebäuden außerhalb bebauter Ortsgebiete gehalten werden, wenn dies notwendig ist.
Die Hundemarke: Ein Muss für jeden Vierbeiner
Mit dem Steuerbescheid erhalten Hundehalter auch eine Hundesteuermarke, die gut sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden muss, wenn sich dieser außerhalb von Haus oder Garten aufhält. Bei Verlust kann gegen eine kleine Gebühr eine Ersatzmarke beantragt werden.
Wichtige Meldepflichten
Hundehalter müssen dem Steueramt innerhalb eines Monats anzeigen:
•Die Haltung eines über drei Monate alten Hundes.
•Änderungen der Voraussetzungen für Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen.
•Adressänderungen oder Änderungen der Bankverbindung.
Auch neu Zugezogene haben ihre Hunde innerhalb eines Monats beim Steueramt anzumelden.
An- und Abmeldungen leicht gemacht
Formulare zur Anmeldung, Abmeldung oder für Steuerbefreiungen sind online auf der städtischen Website unter der Rubrik „Hundesteuer“ sowie in den Rathäusern und der Tourist Information erhältlich.
Verstöße vermeiden
Wer seine Hunde nicht korrekt anmeldet oder Steuervergünstigungen ohne Berechtigung in Anspruch nimmt, riskiert ein Bußgeld.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Steueramt Bietigheim-Bissingen (Marktplatz Arkaden, Kirchplatz 5, Zimmer 208, Telefon 74-252) oder online unter bietigheim-bissingen.de.
red