Bodenrichtwerte in Kornwestheim: Wohnbauflächen zwischen 650 und 1.020 EUR/m²

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Kornwestheim – Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches müssen die Bodenrichtwerte für Städte und Gemeinden mindestens alle zwei Jahre überarbeitet werden. Vor Kurzem hat der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim unter der Leitung von Professor Rolf Kicherer neue Bodenrichtwerte beschlossen, die rückwirkend ab dem 01.01.2023 gelten.

Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte erfolgt eine Unterteilung des Stadtgebiets in sogenannte Richtwertzonen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch die Auswertung sämtlicher Kaufverträge auf der Gemarkung Kornwestheim Werte für jede Zone. Diese bilden die Grundlage für die Beschlussfassung des Gutachterausschusses.

Neuer Richtwert für die Zone “W-Nord”

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Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Kornwestheim liegen zwischen 650 EUR/m² und 1.020 EUR/m². Ein neuer Richtwert wurde vom Gutachterausschuss lediglich für die Richtwertzone “W-Nord” beschlossen. Diese Zone wird im Süden durch die Jakobstraße begrenzt, im Osten durch die Ludwigsburger Straße, im Norden durch das freie Feld und im Westen durch die Bahnlinie. Der neue Richtwert beträgt 900 EUR/m² und stellt eine Steigerung um 90 EUR/m² dar. Infolgedessen wurde auch der Wert für das angrenzende Bauerwartungsland im Norden von 200 EUR/m² auf 225 EUR/m² angehoben, da dieser Wert stets 25% des Werts der angrenzenden Richtwertzone entspricht. Der Bodenrichtwert für gewerbliche Bauflächen bleibt unverändert bei 250 EUR/m², während der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen weiterhin bei 10 EUR/m² liegt.

Einsehbare Bodenrichtwerte auf städtischer Homepage

Die gesamten Bodenrichtwerte sind auf einer Karte auf der offiziellen Website der Stadt Kornwestheim unter kornwestheim.de/bodenrichtwerte einsehbar. In der Karte wird jeweils ein Bodenwert pro Richtwertzone dargestellt. Dieser Wert orientiert sich an bestimmten Vorgaben zur Bebauung eines Grundstücks, wie der Art der Bebauung, der Geschossflächenzahl und der Anzahl der Vollgeschosse. Sollten die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder spezifische Merkmale aufweisen, wird der Bodenrichtwert individuell angepasst. Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierung für die Bewertung und den Verkauf von Grundstücken, wobei die tatsächlichen Marktpreise davon abweichen können.

Für die Abfrage spezifischer Bodenrichtwerte empfiehlt die Stadt Kornwestheim die Nutzung des zentralen Bodenrichtwertinformationssystems der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de). Hier können sowohl die aktuellen Bodenrichtwerte als auch die für die Grundsteuer B relevanten Werte für ganz Baden-Württemberg abgerufen werden. Als Grundlage für die Grundsteuer gelten weiterhin die Bodenrichtwerte, die zum 1. Januar 2022 ermittelt wurden.

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Fachbereich Planen und Bauen unter den Telefonnummern 07154-202-8626 oder 07154 202-8623 eingeholt werden.

red