Kurz vor der Verkündung des Urteils zur Umwidmung nicht verbrauchter Coronamittel zugunsten des Klimaschutzes hat die Unionsfraktion im Bundestag ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass das Bundesverfassungsgericht die Schuldenbremse im Grundgesetz stärken wird. “Es kann nicht sein, dass Kredite, die der Bundestag unter Aussetzung der Schuldenbremse zur Bewältigung einer ganz bestimmten Krise und für ein bestimmtes Haushaltsjahr bewilligt hat, ihrer Zweckbestimmung nach einfach umgewidmet und in anderen Haushaltsjahren eingesetzt werden”, sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). “Anderenfalls könnte künftig jeder Finanzminister – so wie Christian Lindner es aktuell macht – verschleiern, wie viel Schulden er tatsächlich macht. Transparenz und Ehrlichkeit in der Haushaltsführung sind grundlegend für nachhaltige Politik.” Am Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Normenkontrollklage der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021 bekannt geben. Die Ampel-Koalition hatte kurz nach der Regierungsübernahme nicht verbrauchte Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Umfang von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds verschoben.
Das “Sondervermögen” heißt inzwischen Klima- und Transformationsfonds. Aus ihm werden am regulären Bundeshaushalt vorbei vorrangig Klimaschutzprojekte und Maßnahmen zur Senkung der Strompreise finanziert. Sollte Karlsruhe das Vorgehen für verfassungswidrig erklären, wären zentrale Teile der Ampel-Finanzplanung hinfällig.
red