Die Krankschreibung wird digital

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Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird digital: Arztpraxen übermitteln zukünftig die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) online an die Krankenkassen. Der “gelbe Schein” auf Papier hat damit aber noch nicht vollends ausgedient. Der Grund: Arbeitgeber können laut Verbraucherzentrale NRW die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, erst ab dem 1. Juli 2022 bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen.

Nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen werden jährlich rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten festgestellt. Gesetzlich Versicherte haben die Pflicht, ihrer Krankenkasse die Krankschreibung rechtzeitig zu melden, um nicht später einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren. Dieses Risiko entfällt nun durch den direkten Kommunikationsweg zwischen Arztpraxen und Krankenkassen. Versicherte müssen den altbekannten gelben Ausdruck ab 1. Oktober 2021 nicht mehr selbstständig an ihre Krankenkasse schicken, sondern können sich auf die digitale Übertragung über die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) verlassen. Sie sollten aber vorab in der Praxis nachfragen, ob diese bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

Wer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, sofern dieser nicht schon früher ein Attest verlangt. Und zwar zunächst weiter als Papierausdruck – bis zum Juli 2022. Anstelle von vier Papierausdrucken – für Krankenkassen, Arbeitgeber, Ärzte und Versicherte – ist ab diesem Zeitpunkt dann nur noch ein Exemplar für die persönlichen Unterlagen der Versicherten vorgesehen. Dahinter steht das Ziel, Anspruchsverluste durch verspätete Weiterleitung der AU-Bescheinigung zu verhindern, Bürokratie und Kosten für den Papierversand zu vermindern und eine lückenlose Dokumentation von AU-Zeiten bei den Krankenkassen sicherzustellen.

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Rudolf Huber / glp