Geflügelpest in Remseck am Neckar: Stallpflicht ab Samstag im Landkreis Ludwigsburg

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REMSECK AM NECKAR / LUDWIGSBURG. Am 13. Februar wurden in der Neckarschleuse Aldingen in Remseck am Neckar zwei Möwen tot aufgefunden. Das Landratsamt Ludwigsburg hat in einer Pressemeldung vom Freitag bestätigt, dass sie an der Geflügelpest verendet sind. Als Vorsichtsmaßnahme hat der Landkreis Ludwigsburg nun eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis angeordnet. Ab Samstag, 18. Februar bis vorläufig zum 31. März müssen alle Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten werden.

Aufgrund der weltweiten, auch Deutschland und Baden-Württemberg betreffenden aktuellen Ausbreitung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, wurden Proben der Tiere durch den Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ludwigsburg erhoben und  im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart auf Geflügelpest untersucht. Bei beiden Vögeln wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen, schreibt das Landratsamt in seiner Mitteilung. Die Proben wurden an das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zur Bestätigung des Untersuchungsergebnisses weitergeleitet. Im Landkreis Ludwigsburg wurde somit zunächst der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt.

Aufgrund des Seuchengeschehens unter anderem auch in den angrenzenden und naheliegenden Kreisen Böblingen, Esslingen, Stuttgart und Heilbronn besteht insgesamt ein hohes Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände. Daher müssen in den betroffenen Gebieten Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation auf das Nutzgeflügel übergreift. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Ludwigsburg bereits jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen und damit ein vollständiges Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im Landkreis angeordnet. Die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel gilt zunächst befristet bis zum 31. März 2023. Die Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg bekannt gemacht.

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Es wird an alle Geflügelhalter appelliert, genau auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern. Hinweise dazu gibt es auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg (www.landkreis-ludwigsburg.de) und der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (www.mlr.baden-wuerttemberg.de/) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de). Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis Ludwigsburg aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden. Formulare gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg oder können angefordert werden unter Tel. 07141 144-2031 oder per Mail an: vet@landkreis-ludwigsburg.de.

Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine in den meisten Fällen für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich verlaufende Virus-Erkrankung. Hauptsächlich betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel (Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Möwen etc.), Rabenvögel (z.B. Krähen), Greifvögel und Eulen. Tauben und Singvögel sind nicht betroffen. Der aktuell umlaufende Virustyp hat zwar ein gewisses zoonotisches Potential, das Risiko einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen wird jedoch als sehr gering eingeschätzt. Funde toter Wildvögel sollten dem Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmitteüberwachung zu den üblichen Geschäftszeiten unter Mitteilung des genauen Fundortes gemeldet werden.

red