Gericht kassiert 2G-Regel für Einzelhandel in Baden-Württemberg

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat heute die 2G-Regel für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit habe man einem Eilantrag der Inhaberin eines Schreibwarengeschäft im Ortenaukreis stattgegeben, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ sei  voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH als Begründung mit. Damit gilt ab sofort für den Einzelhandel in Baden-Württemberg wieder 3G.

red