GKV: Überlastung und mangelhafte Versorgung in Psychiatrischen Kliniken müssen verhindert werden

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Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV kritisiert, dass bundesweit geltende Mindestvorgaben für die Personalstärke in psychiatrischen Krankenhäusern oft nicht eingehalten werden. Das berichtet die “Neue Osnabrücker Zeitung” (Donnerstagsausgabe). 50 Prozent der Krankenhäuser für Kinder- und Jugendpsychiatrie und knapp 40 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser setzten demnach in 2021 weniger Personal zur Versorgung der Patienten ein als vorgeschrieben.

Anlass für die Kritik des GKV sind aktuelle Zahlten des “Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen”. GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer sagte dazu: “Mit der ersten Auswertung über die Personalausstattung in der Psychiatrie erhalten wir endlich Transparenz über die Einhaltung der bundesweiten Mindestpersonalvorgaben. Dabei ist festzustellen, dass diese nur von knapp zwei Dritteln der psychiatrischen Kliniken eingehalten werden.”

Die Vorgaben sollten Patienten vor mangelhafter Versorgung und das Personal vor Überlastung schützen, so Pfeiffer. “Wir sprechen bei Mindestvorgaben von einer roten Linie, die nicht unterschritten werden darf, um eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung der ohnehin kranken Menschen zu vermeiden.” Dass die Vorgaben nicht eingehalten würden, liege nach Ansicht der Krankenkassen allerdings nicht am Geld.

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Die Krankenhäuser erhielten ausreichend Mittel zur Finanzierung des Personals, so die Verbandschefin. Das vereinbarte Personalbudget würde aber auch für andere Zwecke und nicht vollständig für therapeutisches Personal verwendet werden, sagte sie.

red