Goldschmuck im Wert von 62.000 Euro: Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen entdecken Schmuggler

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Stuttgart – Schmuggel am Stuttgarter Flughafen aufgedeckt: Zollbeamte haben in den vergangenen Wochen eine Serie von Aufgriffen durchgeführt und den Schmuggel von Goldschmuck im Gesamtwert von rund 62.000 Euro aus der Türkei aufgedeckt.

Bereits am 21. Februar versuchten zwei Reisende aus der Türkei Gold- und Silberschmuck im Wert von rund 16.000 Euro ohne Zollanmeldung in die Europäische Union einzuführen. Die Reisenden gaben an, dass sie den Schmuck für ihre gesamte Familie gekauft hatten. Doch die Zöllner wurden stutzig und entdeckten insgesamt 130 Schmuckstücke.

Nur wenige Wochen später, am 3. März, wurden die Zöllner erneut fündig: Im Gepäck eines weiteren Reisenden aus der Türkei fanden sie Goldschmuck im Wert von ca. 17.000 Euro. Hierbei handelte es sich um 70 Goldringe und 18 Paar Goldohrringe. Der Reisende hatte keinerlei Angaben darüber gemacht, dass er Goldschmuck mit sich führte.

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Und auch am 8. März kontrollierten die Zöllner das Gepäck eines Reisenden, der aus der Türkei nach Deutschland einreiste. Trotz mehrmaliger Nachfrage der Beamten erwähnte der Reisende nicht, dass er Goldschmuck bei sich hatte. Erst kurz vor dem Öffnen der Box, in welcher sich der Schmuck letztlich befand, räumte er ein, dass sich darin Goldschmuck befand. Dieser Schmuck war aus den ursprünglichen Schmuckschatullen entnommen und in Alufolie eingewickelt worden. Insgesamt wurden bei dieser Kontrolle rund 580 Gramm Goldschmuck festgestellt, darunter 13 Goldarmreife, 5 Armbänder, 4 Halsketten, Ringe sowie Anhänger aus Gold. Der Gesamtwert des Schmucks beläuft sich auf rund 29.000 Euro.

Alle Reisenden hatten vor, die Gepäckausgabehalle durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren zu verlassen. Doch die Beamten hielten sie auf und baten sie zur Zollkontrolle. Gegen die Reisenden wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet und die weiteren Ermittlungen dauern an. Die vorläufig ermittelten Wertangaben müssen noch genau bestimmt werden. Aufgrund der hohen Werte der Schmuckstücke werden die Beschuldigten jedoch mehrere Tausend Euro Einfuhrabgaben zahlen müssen.

Wie der Zoll mitteilte, haben Reisende aus Nicht-EU-Ländern ab einem Alter von 15 Jahren für den privaten Gebrauch eine Reisefreimenge in Höhe von 430 Euro. Werden Waren bis zu dieser Höhe eingeführt, sind keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) fällig. Wenn Waren über diese Wertgrenze hinaus mitgebracht werden, müssen diese beim Zoll angemeldet und versteuert werden.

red