Jens Spahn plädiert für Abschiebungen nach Ruanda: ‘Einzig humanitäre Lösung’

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CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn drängt Bundeskanzler Olaf Scholz dazu, ein Konzept ähnlich dem britischen Ruanda-Modell vorzulegen, um Geflüchtete in Drittstaaten abschieben zu können. In einem Interview mit dem “Stern” (Donnerstagausgabe) bezeichnete Spahn dies als die “einzige humanitäre Lösung”.

Wer das Sterben im Mittelmeer beenden wolle, müsse eine Botschaft in die Welt senden. “Das Risiko lohnt sich nicht. Wer sich auf diesen Weg macht, kommt nicht in der EU, sondern in einem sicheren Drittstaat an”, so Spahn. Es gebe zwar eine Verpflichtung, Schutz für Verfolgte sicherzustellen. Aber es gebe jedoch seiner Ansicht nach “kein Recht eines Flüchtlings, sich das Zielland seiner Flucht auszusuchen”.

Spahn war mit einer kleinen Delegation der Unionsfraktion vergangene Woche selbst nach Ruanda gereist und hatte unter anderem mit Präsident Paul Kagame getroffen. “Ruanda ist so gut wie der einzige stabile und sichere Staat in der Region”, sagte er. Vor allem aber sei Ruanda ein Land mit Migrationserfahrung und könne in dieser Frage ein Partner sein, so Spahn. “Ruanda will ausdrücklich mit uns reden und verhandeln. Das Thema müsste Chefsache sein.”

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Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hatte im November 2023 das dortige “Ruanda-Modell” gestoppt. Es sei nicht gesichert sei, dass den von Großbritannien nach Ruanda verschickten Flüchtlingen ein faires Asylverfahren zur Verfügung stehe, urteilte der Supreme Court. Es bestehe das Risiko, dass die Flüchtlinge von dort aus zurück in ihre Herkunftsstaaten geschickt würden, in denen ihnen potenziell Verfolgung drohe.

Die Regierung von Rishi Sunak hält dennoch an dem Drittstaatenmodell fest. Dafür werden Gerichte durch ein neues Gesetz angewiesen, einige Teile des britischen Menschenrechtsgesetzes zu ignorieren. Nach Einschätzung des britischen Rechnungshofs zahlt das Land pro Asylbewerber bis zu einer halben Milliarde Pfund an Ruanda.

Das “Drittstaatenmodell” im Entwurf zum CDU-Grundsatzprogramm sieht nicht nur vor, dass Asylverfahren außerhalb der EU durchgeführt werden sollen. Im Falle eines positiven Ausgangs eines Asylverfahrens soll demnach der Nicht-EU-Staat auch Schutz gewähren – nicht Deutschland.

red