Kampf gegen Kinderpornografie: Polizei stellt bei Razzia in Ludwigsburg und Böblingen 93 Beweismittel sicher

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Ludwigsburg – Am Dienstag, den 14.03.2023 führten mehrere dutzend Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in enger Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften Stuttgart und Heilbronn einen großangelegten Einsatz durch. Dabei wurden insgesamt 24 Objekte im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ludwigsburg durchsucht. Die Durchsuchungen fanden hauptsächlich in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen statt. Ziel des Einsatzes war die Ermittlung gegen 22 Tatverdächtige im Alter zwischen 14 und 82 Jahren. Den Betroffenen wird im Rahmen verschiedener Ermittlungsverfahren vorgeworfen, pornografische Bildaufnahmen und Videos von Kindern und Jugendlichen von anderen erhalten, aus dem Internet heruntergeladen oder selbst weiterverbreitet zu haben.

Insgesamt wurden 93 Beweismittel sichergestellt, darunter vorwiegend elektronische Datenträger wie Computer, Laptops, Handys und Festplatten. Die Beweismittel werden nun von Spezialisten der Kriminalpolizei ausgewertet. Die Ermittlungsverfahren wurden aufgrund von Hinweisen US-amerikanischer Sicherheitsbehörden eingeleitet. Die Leitende Kriminaldirektorin Silke Kübler, Leiterin der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg betonte, dass die Kriminalpolizei den Ermittlungsdruck weiterhin hochhält und auch in Zukunft kontinuierlich und unermüdlich gegen den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen wird.

Seit dem 1. Juli 2021 gilt bereits der Besitz von nur einer kinderpornografischen Datei als Verbrechenstatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. In den letzten Jahren ist die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle sprunghaft angestiegen. Allein beim Polizeipräsidium Ludwigsburg wurden für das Jahr 2021 über 400 Verfahren wegen Besitz, Besitzverschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie neu eröffnet. Die Zahlen für das Jahr 2022 sind noch nicht bekannt, dürften aber auf einem ähnlichen Niveau bleiben.

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Besorgniserregend ist, dass sich unter Kindern und Jugendlichen das Verbreiten von vermeintlichen “Spaßbildern” und “Spaßvideos” mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt als negativer Trend etabliert hat. Oft wird hier von “Schulhofkriminalität” gesprochen. Doch diese Handlungen sind keinesfalls Bagatelldelikte, sondern ebenfalls Straftaten, die eine konsequente Strafverfolgung nach sich ziehen. Eine häufige Begleiterscheinung ist das eigenhändige Herstellen von pornografischem Material durch Kinder und Jugendliche selbst. Auch hier liegt eine Straftat vor, sowohl beim Herstellen als auch beim Versenden von Kinder- und Jugendpornografie. Zudem besteht immer das Risiko, dass Bilder oder Videos ungewollt und unkontrollierbar weiterverbreitet werden.

red