Kartellrechtliche Ermittlung eingeleitet: Bundeskartellamt gegen Coca-Cola

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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Getränkekonzern Coca-Cola eingeleitet, da es Anhaltspunkte für wettbewerbsbehindernde Praktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel gibt. Andreas Mundt, der Leiter des Kartellamts, äußerte am Dienstag, dass Coca-Cola durch seine Konditionen, insbesondere Rabatte, möglicherweise andere Unternehmen beeinträchtigen könnte.

Das Verwaltungsverfahren wird klären, ob Coca-Cola im Markt für Softdrinks eine marktbeherrschende Stellung innehat und ob die geforderten Konditionen den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob die Rabattgestaltung von Coca-Cola dazu führt, dass Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel ihre gesamte Produktpalette auch außerhalb von Cola-Getränken abnehmen, im Regal platzieren und bewerben. Das Bundeskartellamt plant, durch Auskunftsbeschlüsse weitere Informationen von Unternehmen der Getränkeindustrie und im Lebensmitteleinzelhandel sowie von Coca-Cola selbst zu erhalten.

red

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