Keine Pflicht zur Geschlechtsidentität: EuGH kippt Ticketkauf-Vorgabe

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Angabe der Geschlechtsidentität beim Online-Kauf von Fahrscheinen in der EU nicht erforderlich ist. Ein französischer Verband hatte gegen die Verpflichtung zur Angabe von Anrede und Geschlecht beim Ticketkauf geklagt – und recht bekommen.

Luxemburg – Die Angabe der Geschlechtsidentität einer Person ist in der EU für den Online-Erwerb von Fahrscheinen nicht erforderlich. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Einer Klage des französischen Verbands Mousse wurde damit stattgegeben.

Der Verband hatte gegen die Vorgehensweise des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF Connect geklagt, welches seine Kunden beim Online-Erwerb von Fahrscheinen systematisch dazu verpflichtete, die Anrede (“Herr” oder “Frau”) anzugeben. Mousse beanstandete bei der französischen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (CNIL), dass diese Vorgehensweise insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Datenminimierung keine für den Erwerb eines Fahrscheins erforderliche Angabe sein dürfte. Nachdem dieser von der Behörde zunächst zurückgewiesen wurde, schloss sich nun der EuGH der Sicht des Verbandes an und gab dieser statt.

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Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die nach dem Grundsatz der Datenminimierung erhobenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen. Außerdem könne sich das Unternehmen dazu entscheiden, mit allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln mit seinen Kunden zu kommunizieren.

red