Keine Scheidung per WhatsApp

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Über Messenger-Dienste wie WhatsApp lässt sich vieles mitteilen, erledigen und weiterleiten: Terminabsprachen, Einkaufslisten, Grüße – und bekanntermaßen auch die Nachricht, dass eine Beziehung beendet ist. Aber die Info-Möglichkeiten sind trotzdem begrenzt, vor allem, wenn es um juristische Belange geht. Das musste jetzt ein Kanadier feststellen, der seiner aus Deutschland stammenden Frau die Scheidung per WhatsApp kundtat.

Das deutsch-kanadische Ehepaar hatte in Kanada geheiratet. Nach der Trennung kehrte die Frau nach Deutschland zurück. Der Mann beantragte in seiner Heimat die Scheidung. Den Scheidungsantrag erhielt die Frau per WhatsApp. Das ist nach kanadischem Recht möglich und wirksam. Für den Mann war klar: Damit ist die Scheidung ausgesprochen und nun rechtskräftig.

Ist sie nicht, entschieden die Richter vom Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (AZ: 28 VA 1/21). Denn: Ein Scheidungsantrag muss ordnungsgemäß mitgeteilt werden, so die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Auslandszustellung könne in Deutschland nicht über WhatsApp erfolgen. Erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen.

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Rudolf Huber / glp