
Das Bundesfinanzministerium will kommende Woche ein neues Gesetz zur Steuerentlastung auf den Weg bringen. Der Entwurf sieht vor, Unternehmen bis 2029 um 48 Milliarden Euro zu entlasten – unter anderem durch eine Senkung der Körperschaftsteuer und verbesserte Abschreibungsregeln. Ziel ist, den Standort Deutschland wieder attraktiver für Investitionen zu machen. Klingbeil setzt damit zentrale Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um – und erhöht den Druck auf Länder und Kommunen, die mit Einnahmeverlusten rechnen müssen.
Berlin (red) – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) macht bei den Steuerentlastungen für Unternehmen Tempo. Es sei geplant, den Gesetzentwurf bereits am kommenden Mittwoch in das Kabinett zu bringen, berichtet das “Handelsblatt” (Montagsausgabe) unter Berufung auf das Finanzministerium.
Die Wirtschaft brauche “zügig verbindliche Planungssicherheit und Investitionsanreize”, hieß es in Regierungskreisen. Der Wachstumskurs habe hohe Priorität. Klingbeil plant in dem Gesetz Steuersenkungen für Unternehmen. Die Entlastungen wachsen über Jahre an und sollen 2029 dann 17 Milliarden Euro betragen. Rechnet man die Steuersenkungen für den Zeitraum 2025 bis 2029 zusammen, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 48 Milliarden Euro. Die Mindereinnahmen verteilen sich auf Bund, Länder und Kommunen.
Mit dem “Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” setzt Klingbeil mehrere Maßnahmen um, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag verständigt haben. Dazu zählen unter anderem ein sogenannter Investitionsbooster, eine Senkung der Körperschaftsteuer und neue Abschreibungen für Elektroautos.