Kornwestheim: Briefwahl für die Oberbürgermeisterwahl gestartet

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Kornwestheim – Am 25. Juni 2023 steht in Kornwestheim die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters an. Doch nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben an diesem Tag die Möglichkeit, persönlich im Wahllokal ihre Stimme abzugeben, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Für diese Fälle gibt es die praktische Option der Briefwahl.

Ab sofort können sich alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, die entsprechenden Unterlagen online beantragen. Den Link zum Antrag finden Interessierte auf der Startseite der städtischen Homepage. Der Antrag ist dort ab sofort verfügbar und bleibt bis zum 22. Juni 2023, 12:00 Uhr, aktiv. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 5. Juni 2023 versandt.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen ab dem 12. Juni 2023 direkt im Wahlbüro (Zimmer 003) des Rathauses zu beantragen und gegebenenfalls sofort seine Stimme abzugeben. Dabei ist es wichtig, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

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Falls jemand den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt oder die Unterlagen für Dritte entgegennimmt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, die belegt, dass die bevollmächtigte Person dazu berechtigt ist. Hierfür muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung des Wahlberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 23. Juni 2023, 18:00 Uhr, möglich. Falls eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung vorliegt, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich macht, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, direkt im Wahlbüro des Rathauses beantragt werden.

Damit die abgegebene Stimme gültig ist, ist es wichtig, dass die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben wird. Sollte dies nicht erfolgen, wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand als ungültig zurückgewiesen.

Wählerinnen und Wähler, die sich für die Briefwahl entscheiden, sollten beachten, dass sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 25. Juni 2023, bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten Briefwahlumschläge können im Rathaus am Jakob-Sigle-Platz 1 abgegeben werden oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt der kostenfreie Versand der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG. Sofern ein anderes Versandunternehmen als die Deutsche Post AG gewählt wird, ist der Absender für das ausreichende Frankieren des Wahlbriefumschlags verantwortlich.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Interessierte telefonisch beim
Wahlbüro des Bürgerbüros unter der Nummer 07154-202-8040.

red