Landeshauptstadt verbietet als „Spaziergänge“ deklarierte Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung

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Als „Spaziergänge“ deklarierte Demonstrationen sind im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Januar verboten. Die Landeshauptstadt Stuttgart verbietet per Allgemeinverfügung alle nicht angemeldeten sogenannte „Corona-Spaziergänge“ in der Stuttgarter Innenstadt, die sich gegen die Corona-Verordnung richten. Das gab die Landeshauptstadt am Donnerstag bekannt.

Derzeit wird in den sozialen Medien verstärkt zu sogenannten „Spaziergängen“ aufgerufen, die sich gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg richten. Bei diesen „Spaziergängen“ soll es einer Mitteilung der Stadt Stuttgart zufolge um Demonstrationen handeln, die bewusst nicht bei den Behörden angemeldet werden, um eventuelle corona- und versammlungsrechtliche Auflagen zu umgehen. Die Stadt hat sich daher für ein Verbot entschieden. Sie begründet dies mit den vorsätzlichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht sowie mit bewussten Verstößen gegen die Masken- und Abstandspflicht bei vorangegangenen vergleichbaren „Spaziergängen“. Zudem zeigen die Erfahrungen anderer Städte wie Mannheim (20. Dezember), München (22. Dezember) oder Schweinfurt (26. Dezember), dass die Aktionen der Bewegung zunehmend aggressiver und gewaltbereiter verlaufen, so die Stadtverwaltung.

Bereits im Oktober hatte die Landeshauptstadt Stuttgart sogenannte „Spaziergänge“ verboten. Damals wollten sich die Teilnehmer unter anderem vor dem Landtag im Mittelpunkt der Bannmeile treffen und anschließend mit Fackeln in der Hand durch die Stuttgarter Innenstadt ziehen.

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red