Nach Urteil: Arbeitsminister kündigt bei Arbeitszeiterfassung “praxisnahe” Lösungen an

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung Lösungen angekündigt, die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar seien. “Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das sehr weitreichende Folgen hat”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben). Welche Konsequenzen sich daraus für den Gesetzgeber ergäben, prüfe man gerade, fügte er hinzu.

“Danach werde ich Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung machen”, so der Minister. “Ich werde Vorschläge machen, die Flexibilität ermöglichen und die praxisnah sind”, sagte Heil. Es gehe darum, zu verhindern, dass Mitarbeiter “ausgebeutet werden oder sich selbst ausbeuten und damit ihre Gesundheit gefährden”, sagte er.

“Aber keine Angst: Wir werden vernünftige Lösungen finden, die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar sind.” Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Woche entschieden, dass in Deutschland für Arbeitgeber eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten besteht. Das Gericht begründete dies mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem so genannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

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red