Polizeigewerkschaft: Deutschland kann Asylsuchende ohne Absprache mit Nachbarländern an Grenzen abweisen

Die Debatte um Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen nimmt Fahrt auf. Während die Politik über eine mögliche Umsetzung streitet, sieht die Polizeigewerkschaft keinen Grund für eine Abstimmung mit den Nachbarländern. Die Maßnahme wäre laut DPolG nicht nur rechtlich machbar, sondern auch eine Entlastung für die Bundespolizei. Doch Experten warnen vor rechtlichen Hürden.

Berlin (red) – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hält eine Abweisung von Asylsuchenden an den Grenzen für möglich und sinnvoll. Eine Absprache mit den Nachbarländern sei nicht nötig, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der DPolG, Heiko Teggatz, dem “Stern”. “Wer an der Grenze zurückgewiesen wird, hat Deutschland de facto nie betreten. Deswegen muss damit auch kein Nachbarland einverstanden sein.”

Im Sondierungspapier von Union und SPD heißt es, Zurückweisungen an den Grenzen würden “in Abstimmung” mit den Nachbarländern erfolgen. Seit das Papier veröffentlicht wurde, ist jedoch ein Streit darüber entbrannt, was genau der Passus bedeutet. Schon am Montagmorgen sagte Jens Spahn, man würde die Zurückweisungen notfalls auch im Alleingang umsetzen. Das rief wiederum SPD-Chefin Saskia Esken auf den Plan, die ein solches Vorgehen als “brandgefährlich” bezeichnete.

Laut Teggatz braucht es ein Einverständnis der Nachbarländer auch dann nicht, wenn Deutschland Asylsuchende an den Grenzen abweisen würde. Der Gewerkschafter hält den Vorstoß für richtig – auch wenn viele Experten seine Rechtmäßigkeit anzweifeln. Mehr Personal, so Teggatz, brauche es nicht: “Eine Zurückweisung verursacht deutlich weniger Arbeitsaufwand als ein Asylgesuch.” Für die Bundespolizei wäre die Verschärfung demnach eine Erleichterung.