Revolution im Straßenverkehr: Autos können ab September digital zugelassen werden

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine neue Verordnung zur digitalen Zulassung von Fahrzeugen verabschiedet. Sie soll – nach Zustimmung des Bundesrates – am 1. September in Kraft treten. Demnach soll es möglich sein, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen.

Als Nachweis würde der digitale Zulassungsbescheid dienen. Bürger müssten nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürften bis zu zehn Tage lang ohne diese fahren. Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, sollen erstmalig auch juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln können.

Daneben sollen Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt einsteuern können. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung sollen mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger werden, hieß es. „Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), der das Gesetz in das Kabinett eingebracht hat.

„Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an“, verspricht der Minister.

red

Autowäsche zu Hause: Das müssen Sie beachten, um Bußgelder zu vermeiden

Mit den ersten Sonnenstrahlen steht bei vielen Autofahren auch die eingehende Pflege des eigenen Fahrzeugs auf dem Programm. Der Auto Club Europa (ACE) welche Bestimmungen in Bezug auf die Autowäsche zu Hause unbedingt beachtet werden sollten.

Autos dürfen in einigen Regionen nur unter strengen Auflagen im eigenen Garten von Hand gewaschen werden, da schnell umweltschädliche Stoffe wie Öl oder Benzin ins Grundwasser gelangen könnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Auto zu Hause auf dem eigenen Grundstück gewaschen werden darf, ist von Region zu Region unterschiedlich. Teilweise ist das Abspritzen des Fahrzeugs mit klarem Wasser erlaubt, sofern das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein offenes benachbartes Gewässer gelangt. Was erlaubt ist, muss der jeweiligen örtlichen Satzung entnommen werden.

In einigen Regionen muss auch der Wochentag berücksichtigt werden: So ist es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen sonntags und an Feiertagen verboten, öffentlich wahrnehmbare Aufgaben wahrzunehmen, wozu auch die Autowäsche zählt. Andere Bundesländer verbieten das Autowaschen an einzelnen Feiertagen oder erlauben zumindest die Nutzung vollautomatisierter Waschanlagen.

Das Bußgeld ist ebenfalls regional unterschiedlich und beginnt häufig bei 25 Euro, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aber auch erst ab 500 Euro. Im Extremfall können, wie in Sachsen bis zu 100.000 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei nach der Gefahr, die für die Umwelt entsteht.

Auf Privatgrundstücken ist eine Motorwäsche, das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln und technischen Hilfsmitteln wie Dampfstrahlern sowie die Wäsche innerhalb von Wasserschutzgebieten generell verboten. Lediglich Staubsaugen, feine Politur auftragen und mit Wasser die Scheiben reinigen, ist im eigenen Garten erlaubt.
Da das Waschen auf der Straße in der Regel als genehmigungspflichte Sondernutzung angesehen wird und zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beschmutzen oder Benetzen der Straße verboten ist, ist das Waschen auf der Straße praktisch kaum möglich.

Wer sein Auto ausgiebig waschen möchte, muss also zwangsläufig einen dafür vorgesehenen Waschplatz aufsuchen. Nur so kann das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Abwasser aufgefangen werden. Geeignet sind dafür Waschanlagen mit und ohne Selbstbedienung.

Auch wenn das Waschen von Hand in einigen Regionen unter Einhaltung entsprechender Auflagen erlaubt ist, empfiehlt der ACE, das Fahrzeug nur in Waschanlagen zu waschen, um zu verhindern, dass die Umwelt nicht unnötig belastet wird. Bei jeder Autowäsche besteht die Gefahr, dass sich umweltschädliche Stoffe wie Öl und Benzin vom Auto lösen und doch irgendwie über unbefestigten Boden ins Grundwasser gelangt. Auch für diejenigen, die ihr Auto lieber per Hand waschen, gibt es entsprechende Waschanlagen.

mid/asg