Land fördert Ludwigsburg, Kornwestheim und Möglingen mit 2,9 Millionen Euro für nachhaltige Projekte

Ludwigsburg – Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Städte Ludwigsburg, Kornwestheim und Möglingen mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro für nachhaltige städtebauliche und klimaschützende Projekte. Das teilte die Grünen-Landtagsabgeordnete Silke Gericke am Donnerstag mit.

Allein die Stadt Ludwigsburg bekomme 1,3 Millionen Euro für die zentrale Innenstadtentwicklung, speziell für Maßnahmen rund um den Arsenalplatz. Diese durch das zusätzliche Geld geförderten Maßnahmen sollen darauf abzielen, das Stadtbild mit mehr Bäumen zu prägen und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung eines bahnhofsnahen Fahrradparkhauses mit etwa 700 Plätzen, um die nachhaltige Mobilität in der Stadt zu fördern.

Die Stadt Kornwestheim wird mit rund einer Million Euro unterstützt, um die Innenstadt zu revitalisieren. Die Fördermittel sollen für die gestalterische und funktionelle Aufwertung des Bereichs rund um den Bahnhof sowie für die Neuordnung von Grundstücken zur zukünftigen Wohnbebauung verwendet werden.

Für Möglingen stehen 600.000 Euro zur Verfügung, um den Ortskern im Rahmen des städtebaulichen Erneuerungsgebiets weiter zu entwickeln. “Diese Gelder braucht Möglingen ganz dringend bei der Erneuerung der Mitte”, sagte Gericke. Möglingen packe mit einem gut aufgesetzten Bürgerbeteiligungsprozess die Chance an, durch die Verlegung der Feuerwehr das Rathaus und die gesamte Ortsmitte neu zu gestalten. Das sei auch im Sinne der Landesregierung, sich aktiv für die Aufwertung und Neugestaltung der Ortsmitten einzusetzen.

red

LEA-Pläne: Ludwigsburg, Asperg und Tamm sagen “Nein”

Von Ayhan Güneş

Ludwigsburg/Asperg/Tamm – Die Haltung der betroffenen Städte Ludwigsburg, Asperg und Tamm zur möglichen Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) auf dem “Schanzacker” ist klar: Sie lehnen das Vorhaben in einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Erklärung ab. Ludwigsburgs OB Matthias Knecht betont, dass rechtliche und politische Bedenken sowie der Schutz der Umwelt gegen eine Umsetzung sprechen. Auch die Bürgermeister Martin Bernhard (Tamm) und Christian Eiberger (Asperg) betonen die Bedeutung des Regionalen Grünzugs und des Landschaftsschutzgebiets für ihre Gemeinden. Ein gemeinsames Rechtsgutachten bestätigt die baurechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens. Die Beteiligten setzen sich weiterhin für alternative Lösungen ein und betonen die Wichtigkeit des offenen Dialogs mit der Landesregierung..

Ludwigsburgs OB Knecht erklärt dazu: ‘Aufgrund der eindeutigen Feststellungen unseres Rechtsgutachtens sowie aus Sorge um den sozialen Frieden in den drei Kommunen komme ich zu dem Schluss, dass eine Landeserstaufnahmeeinrichtung auf dem Schanzacker rechtlich und politisch nicht umsetzbar ist.’ Die Beteiligten sind sich einig, dass das Land Baden-Württemberg, insbesondere Ministerin Marion Gentges, in den vergangenen Wochen kommunikativ vieles versucht und den offenen Dialog gesucht hat. Allerdings ist die Unruhe in der Bevölkerung weiterhin groß und eine klare mehrheitliche Ablehnung des Standorts, egal ob von Bürgerinnen und Bürgern oder der Kommunalpolitik, sichtbar. Die Gründe dafür variieren, aber ein eindeutiges Gesamtbild entsteht. Vor allem wegen der fehlenden Erschließung und der Gefährdung des Regionalen Grünzugs wird der Standort abgelehnt.”

Die drei Städte möchten daher mit dieser Erklärung ihre gemeinsame Ablehnung zum Ausdruck bringen, heißt es in der Erklärung weiter.

„Vom ersten Tag der Kenntnis an war meinem Kollegen Eiberger und mir klar, dass das geltende Baurecht auf dem Schanzacker das Vorhaben definitiv nicht zulässt. Neben eben jenen rechtlichen Gründen, welche durch unser Rechtsgutachten vom Juli 2023 bestätigt wurden, sprechen zudem der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Ökologie im Bereich des Schanzackers und dessen Umgebung klar dagegen. Der Regionale Grünzug sowie das angrenzende Landschaftsschutzgebiet sind für unsere Bürgerinnen und Bürger im dicht besiedelten Raum Asperg – Tamm – Ludwigsburg immens von Bedeutung“, erklärt Bürgermeister Martin Bernhard.

Ende Februar fand ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister Dr. Knecht, Bürgermeister Bernhard und Bürgermeister Eiberger sowie Vertretern der Gemeinderäte aus Ludwigsburg, Asperg und Tamm und Vertretern der Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen LEA Tamm-Asperg“ (GGLTA) statt.

„Unser sehr guter und konstruktiver Austausch hat deutlich aufgezeigt, dass die Kommunen Ludwigsburg, Asperg und Tamm hinsichtlich der geplanten Landeserstaufnahmeeinrichtung dasselbe Ziel verfolgen – keine LEA auf dem Schanzacker. Die Ablehnungsgründe sind vielfältig, und zu den von Kollegen Dr. Knecht und Bernhard genannten Punkten müssen auch die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Sicherheit ebenso ernst genommen werden – innerhalb und außerhalb einer LEA. Meiner Ansicht nach werden zudem die Kostenprognosen bewusst unter Verschluss gehalten, denn für eine LEA auf dem Schanzacker muss mangels jeglicher Infrastruktur und Erschließung ein mindestens dreistelliger Millionenbetrag investiert werden. Weder die drei Verwaltungsleitungen noch die Bürgerinnen und Bürger können das nachvollziehen, solange es leerstehende Alternativen im Land gibt“, so Bürgermeister Eiberger.

Rechtsgutachten spricht eine eindeutige Sprache

Die Städte Asperg und Tamm hatten im Mai 2023 sowie die Stadt Ludwigsburg im Dezember 2023 erfahrene Rechtsanwaltsbüros damit beauftragt, im Rahmen eines Gutachtens die baurechtliche Zulässigkeit der vom Land geprüften LEA im Gewann Schanzacker zu untersuchen. Die Ergebnisse der Experten sind eindeutig: Stand jetzt ist im Regionalen Grünzug eine LEA weder nach dem bestehenden Bebauungsplan noch als Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auch eine Zulassung nach den geltenden Sonderregelungen für den erleichterten Bau von Unterkünften für Geflüchtete sehen die Anwälte kritisch. Das Fazit: Es gibt erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Bei dieser rechtlichen Einschätzung sind sich die drei Städte sowie die Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen LEA Tamm-Asperg“ einig.

red

Bericht: Kretschmann Nachfolger steht fest – Özdemir im Anflug auf Ministerpräsidentenamt

Berlin – Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) soll Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 werden. Das meldet “Bild” (Samstagausgabe) unter Berufung auf Parteikreise in Baden-Württemberg. Danach hat Özdemir seinem Landesverband sowie Spitzen-Grünen im Bund zugesichert, als Spitzenkandidat anzutreten.

Er soll die Nachfolge von Ministerpräsident und Parteifreund Winfried Kretschmann antreten, der nach dieser Legislaturperiode nicht mehr kandidieren will. Offiziell soll die Kandidatur für das Ministerpräsidentenamt vor der Sommerpause verkündet werden.

Özdemir will dann auch seinen Verzicht auf eine Wiederwahl in den Bundestag bekannt geben. Özdemir teilte auf “Bild”-Anfrage mit: “Es gibt keinen neuen Stand. Winfried Kretschmann ist ein großartiger Ministerpräsident und ich habe einen der spannendsten Jobs, die es im Bund gibt.”

red

Mega-Streik im ÖPNV: Verdi kündigt Wellen-Streik von Montag bis Samstag an

Berlin – Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in der kommenden Woche erneut zu umfangreichen Arbeitsniederlegungen auf. Geplant sei ein “Wellen-Streik” im Zeitraum von Montag bis Samstag, teilte Verdi am Donnerstag mit.

In einzelnen Bundesländern soll demnach an unterschiedlichen Tagen und dabei “vornehmlich ganztags und überwiegend mehrtägig” gestreikt werden. Hauptstreiktag ist demnach der 1. März, der gleichzeitig “Klimastreiktag” sein soll.

Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen für die rund 90.000 Beschäftigten im kommunalen ÖPNV in über 130 kommunalen Unternehmen. Laut Verdi geht es dabei hauptsächlich um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Entlastung der Beschäftigten, beispielsweise durch eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit, Erhöhung des Urlaubsanspruches, zusätzliche Entlastungstage für Schicht- und Nachtarbeit sowie Begrenzung geteilter Dienste und unbezahlter Zeiten im Fahrdienst.

“Das Signal, das die Beschäftigten mit ihrem Streik am 2. Februar ausgesendet haben, ist anscheinend nicht ausreichend verstanden worden, denn die Tarifverhandlungen in den einzelnen Bundesländern sind nach wie vor ohne Ergebnis geblieben”, sagte Verdi-Vize Christine Behle. “Um endlich Bewegung in die Verhandlungen zu bringen, muss jetzt erneut Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt werden.”

Die Tarifverhandlungen finden in allen Bundesländern statt, in Bayern ist der Tarifvertrag aber nicht gekündigt, weshalb es dort nicht zum Streik kommt. Die Entscheidung zum Aufruf zum Arbeitskampf sollen laut Verdi die örtlichen Tarifkommissionen mit Blick auf den eigenen Verhandlungsstand treffen.

red

Festtagsreise der Tannen: Wo Baden-Württemberg die meisten Weihnachtsbäume aufspürt

Stuttgart – Bald ist es wieder soweit und in vielen deutschen Haushalten darf er nicht fehlen: der festlich geschmückte Weihnachtsbaum. Doch nicht alle Tannen und Fichten kommen aus heimischen Wäldern. Zum Weihnachtsfest 2022 importierte Baden-Württemberg rund 203.400 frisch geschlagene Weihnachtsbäume im Wert von etwa 2,3 Millionen Euro aus dem Ausland, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Trotz der festlichen Atmosphäre verzeichneten die Importzahlen im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 4,2%, wobei die Zahl der eingeführten Bäume um 9.000 sank.

Dänemark, als traditioneller Hauptlieferant, steuerte auch 2022 den Großteil bei, nämlich 169.800 Bäume oder beeindruckende 83,5% der Gesamtmenge. Polen (11,2%) und die Niederlande (5%) komplettierten die Liste der internationalen Baumlieferanten.

Doch nicht nur Tannengrün fand seinen Weg nach Baden-Württemberg. Zu Dekorationszwecken wurden im gleichen Zeitraum etwa 1.800 Tonnen Christbaumschmuck und Weihnachtsartikel im Wert von 15,2 Millionen Euro importiert. Hier stieg der Importwert um 7,3%, während die Importmenge um 5,3% zurückging.

Die Volksrepublik China brillierte erneut als bedeutender Lieferant, dominierte mit einem Anteil von 65,4% und 1.200 Tonnen den Markt für dekorative Weihnachtswaren. Auch bei den Lichterketten für Weihnachtsbäume behauptete sich China, stellte mit einem Anteil von 92,9% an den importierten 569,1 Tonnen den klaren Spitzenreiter dar.

Festlich beleuchtet und geschmückt spiegeln die importierten Weihnachtsaccessoires wider, dass Baden-Württemberg die festliche Jahreszeit nicht nur feiert, sondern auch mit einer Prise internationalen Flairs begrüßt. Im Jahr 2022 importierte das Land fast zehnmal mehr Weihnachtsbäume, als es exportierte, und auch im Bereich des Christbaumschmucks übertrafen die Importe die Exporte deutlich (150,2 Tonnen exportierter Christbaumschmuck und 5,8 Tonnen exportierte Lichterketten für Weihnachtsbäume).

red

Baden-Württemberg: Jedes vierte Kind von unverheirateten Eltern

Das Bundesland Baden-Württemberg verzeichnete im letzten Jahr 104,549 lebend geborene Kinder, wovon 25,646 oder 24,5 % nichteheliche Kinder waren, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren. Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zu 1990 dar, als der Anteil nichtehelicher Kinder etwa ein Drittel des aktuellen Wertes betrug. Im Vergleich zum Jahr 2016, dem bisherigen Spitzenjahr, ist der Anteil jedoch leicht gesunken, berichtet das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg hat im Vergleich zu anderen Bundesländern den niedrigsten Anteil nichtehelicher Geburten. Die höchsten Anteile finden sich in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 57 % bzw. knapp 56 % nicht verheirateter Mütter.

Der langfristige Anstieg der “Nichtehelichenquote” wird auf die gestiegene Bedeutung alternativer Lebensformen neben der Ehe zurückgeführt. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass nur 40 % der 30- bis unter 35-Jährigen in Baden-Württemberg verheiratet sind, im Jahr 1980 waren es noch 75 %. Dieser Trend wird unter anderem auf die gestiegene Bildungs- und Erwerbsbeteiligung von Frauen zurückgeführt, was zu erhöhter wirtschaftlicher Unabhängigkeit führt.

Die Anteile nichtehelicher Geburten variieren innerhalb Baden-Württembergs deutlich. Im Jahr 2022 war der Stadtkreis Freiburg im Breisgau mit einem Drittel nichtehelicher Geburten Spitzenreiter, während der Landkreis Böblingen mit 18 % den geringsten Anteil verzeichnete.

Die regionalen Unterschiede haben sich im Laufe der Zeit verringert, was als Anpassung der Lebensstile zwischen Stadt und Land interpretiert wird. Dies könnte auf die starke Umzugsaktivität der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten zurückzuführen sein, was zu einer Angleichung der “Stadt-Land-Gefälle” führt.

red

Städteranking Baden-Württemberg: Wo der Geldbeutel am prallsten ist – Ludwigsburg in der Spitzengruppe

Stuttgart, 30. November 2023 – Gute Nachrichten für die Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs: Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte im Bundesland ist im Jahr 2021 angestiegen, so eine aktuelle Meldung des Arbeitskreises “Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder”. Im Vergleich zum Vorjahr stieg das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen um 531 Euro auf insgesamt 26.039 Euro. Dies entspricht einem nominalen Wachstum von 2,1%, was auf den ersten Blick vielversprechend ist.

Trotz des höheren Einkommens gibt es einen leichten Rückgang des Geldwerts, weil die Preise für Dinge, die wir kaufen, im Jahr 2021 um 3,1% gestiegen sind. Im Jahr 2022 stiegen die Preise sogar um 6,9%. Das bedeutet, dass wir für die gleiche Menge Geld weniger kaufen können als zuvor.

Baden-Württemberg liegt trotz dieses leichten Rückgangs bei der realen Einkommensentwicklung im bundesweiten Vergleich weiterhin weit vorn. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen im Bundesland übertrifft den Bundesdurchschnitt um mehr als 1.600 Euro.

Insgesamt erreichte das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Baden-Württemberg im Jahr 2021 die beeindruckende Summe von 289,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Zuwachsrate von 2,2% im Vergleich zum Vorjahr.

Eine wesentliche Rolle für diesen Einkommenszuwachs spielte das gestiegene Primäreinkommen, das Einkommen aus Arbeit und Vermögen umfasst und um 3,0% anstieg. Insbesondere die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer legten kräftig zu, und sie machten 77% des Primäreinkommens aus. Aber auch die Einkommen der Selbstständigen und Betriebsüberschüsse wuchsen deutlich um 4,9%. Einzig die Vermögenseinkommen gingen leicht um 0,5% zurück. Zusätzlich erhöhten sich die empfangenen Sozialleistungen leicht um 1,1% im Vergleich zum Vorjahr, heisst es in der Studie weiter.

Trotz dieser positiven Entwicklung dämpften der Anstieg der geleisteten Steuern auf Einkommen und Vermögen um 6,8% sowie höhere Sozialbeiträge um 2,0% den Gesamtzuwachs des verfügbaren Einkommens im Land.

Der Landkreis Ludwigsburg (LKR) liegt in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von 27.603 Euro auf dem fünften Platz. Damit übertrifft der LKR Ludwigsburg sogar einige benachbarte Regionen wie Böblingen, Esslingen, Stuttgart und den Rems-Murr-Kreis.

Interessanterweise zeigt sich auch eine bemerkenswerte regionale Varianz in Baden-Württemberg. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Baden-Baden verzeichneten das höchste verfügbare Einkommen mit durchschnittlich 31.761 Euro, gefolgt vom Stadtkreis Heilbronn mit 29.560 Euro und dem Bodenseekreis mit 27.911 Euro. Auf der anderen Seite verzeichneten die kreisfreien Städte Mannheim (22.997 Euro), Freiburg (23.014 Euro) und Pforzheim (23.814 Euro) die niedrigsten verfügbaren Einkommen.

Grafik: © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2023

red

Quelle: Statische Landesamt Baden-Württemberg

Rente: Die wichtigsten Fakten zur Rentenberechnung und wie Sie Rentenlücken vermeiden

Stuttgart – Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung und Auszahlung von Renten in Deutschland. Der gesetzliche Rentenanspruch eines Individuums hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Erwerbseinkommen und verschiedene Zeiten, die in das Rentenkonto einfließen. Neben den Beitragszeiten zählen dazu auch Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheitszeiten und Kindererziehungszeiten. Damit die Rentenberechnung korrekt erfolgen kann, ist es wichtig, dass alle diese Zeiten im Versicherungskonto erfasst sind. Doch nicht alle dieser Zeiten liegen der DRV automatisch und fehlerfrei vor. Daher ist die sogenannte Kontenklärung von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Versicherungskonto vollständig und aktuell ist. Dieser Prozess dient dazu, eventuelle Lücken oder Fehler im Rentenverlauf zu korrigieren und sicherzustellen, dass die Rentenberechnung präzise erfolgt.

Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig?

Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle rentenrelevanten Stationen nachweisen.

Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über die Online-Services auf der DRV-Homepage unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.

Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren?

Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen.

Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig?

Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen.
Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außerdem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden.
Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind.

Wo können Lücken entstehen?

Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt.

Wo bekomme ich Hilfe?

Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter.

Online unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de

red

So hoch ist die durchschnittliche Rente in Baden-Württemberg – Immer mehr Neu-Rentner

Stuttgart – Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg treten in den Ruhestand, wie die neuesten Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg zeigen. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner im Land weiter an, wobei insgesamt 175.845 Personen diesen Lebensabschnitt erreichten. Dies bedeutet einen Zuwachs von genau 3.508 Menschen im Vergleich zum Vorjahr. Von den neuen Ruheständlern erhielten 112.142 eine Altersrente, 16.698 eine Rente wegen Erwerbsminderung und 47.005 Personen eine Hinterbliebenenrente.

Im Fall der neuen Altersrenten betrug der durchschnittliche monatliche Auszahlungsbetrag 1.124,06 Euro. Ende 2022 waren in Baden-Württemberg insgesamt 2.915.611 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung eine gesetzliche Rente bezogen.

Im Jahr 2022 gingen 46.391 Personen erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung liegt das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente bei 65 Jahren und elf Monaten für den Geburtsjahrgang 1957. Bis zum Jahr 2031 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre ansteigen.

Weiterhin bezogen 36.604 Neu-Rentnerinnen und Neu-Rentner eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente wird ohne Abschläge an Versicherte gezahlt, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und das Alter von 64 Jahren erreichen (Geburtsjahrgang 1958).

Zusätzlich erhielten rund 21.939 Frauen und Männer eine Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Form der Rente wird mit Abschlägen gezahlt und kann frühestens ab Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Eine Voraussetzung dafür ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Der permanente Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des Rentenbezugs vor Erreichen der Regelaltersgrenze.

red

Kriminalstatistik: Baden-Württemberg verzeichnet 96 000 Verurteilungen in 2022 – Anteil der Frauen steigt

Stuttgart – Die Kriminalstatistik von Baden-Württemberg für das Jahr 2022 ist mehr als nur eine Ansammlung von Zahlen. Sie bietet einen interessanten Einblick in die Welt der Justiz und ist teilweise ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Das statistische Landesamt Baden-Württemberg hat kürzlich die neuesten Zahlen veröffentlicht.

1. Gesamtverurteilungen im Aufwärtstrend: Nach Jahren rückläufiger Zahlen gab es 2022 einen leichten Anstieg bei den Verurteilungen. Insgesamt wurden 96.100 Personen gerichtlich verurteilt, was einem Zuwachs von 0,3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Von den 96 100 rechtskräftig verurteilten Personen waren im Jahr 2022 insgesamt 78 700 Männer und 17 400 Frauen.

2. Altersgruppen unter der Lupe: Die verschiedenen Altersgruppen zeigten unterschiedliche Trends. Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren wurden um 9,4% weniger verurteilt. Auch bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren gab es einen Rückgang von 8,8%. Im Gegensatz dazu stieg die Anzahl der Verurteilungen bei Erwachsenen (ab 21 Jahren) um 1,4%.

3. Der Aufstieg der Frauen: Die Zahl der verurteilten Frauen stieg im Jahr 2022 um 5,7%, während sie bei den Männern leicht zurückging. Obwohl Frauen nach wie vor in geringerem Maße an Straftaten beteiligt sind, hat sich ihr Anteil leicht erhöht.

4. Deutsche vs. Nichtdeutsche: Interessanterweise nahmen die Verurteilungen von Deutschen um 0,8% ab, während sie bei Nichtdeutschen um 1,8% zunahmen. Der Anteil nichtdeutscher Verurteilter stieg auf 43,4%, ein bemerkenswerter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.

5. Hauptstraftaten im Blick: Die Verurteilungen konzentrierten sich weiterhin auf fünf Hauptstraftaten. Straßenverkehrsdelikte (26,1% aller Urteile) verzeichneten einen Anstieg von fast 2.000 Verurteilungen. Betrug und Untreue sowie Drogen– und Gewaltdelikte gingen zurück.

6. Wiederholungstäter: Etwa 44% der Verurteilten hatten bereits Vorverurteilungen, was auf eine anhaltende Herausforderung im Strafrecht hinweist.

Geldstrafe mit Abstand am häufigsten verhängt

Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik mussten sich im Jahr 2022 insgesamt 112 400 Personen vor einem Strafgericht verantworten. Für 16 300 oder 14,5 % von ihnen endete das Verfahren nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einer Einstellung (13 900 Fälle) oder aber mit einem Freispruch (2 200 Fälle). Die Verurteiltenquote, also der Anteil der Verurteilten an der Gesamtzahl aller von den Gerichten abgeurteilten Personen, betrug 85,5 %.

Bei den insgesamt 96 100 Männern und Frauen, gegen die im Jahr 2022 ein rechtkräftiges Urteil erging, wurde in 79 400 Fällen oder 82,6 % eine Geldstrafe verhängt. 12 200 Personen oder 12,7 % wurden zu einem Freiheitsentzug in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Davon setzten die Gerichte rund 8 500 zur Bewährung aus, sodass letztlich 3 700 Verurteilte, das entspricht 3,8 % aller Verurteilten, nach dem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe antreten mussten. Bei den übrigen 4 500 Verurteilten (4,7 %) wurden vor allem Verwarnungen oder Jugendarrest (Zuchtmittel) sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim angeordnet. Nicht berücksichtigt in der Strafverfolgungsstatistik sind Fälle, in denen es nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gar nicht erst zu einer Anklage gekommen ist, sowie eine nicht quantifizierbare Dunkelziffer nicht bekannt gewordener oder nicht aufgeklärter Straftaten.

Die genauen Zahlen können hier eingesehen werden

red

Quelle: Statistische Landesamt Baden-Württemberg

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