Nach einer richtungsweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Händler in der EU künftig keine Tricks mehr anwenden, um vermeintliche Preisnachlässe attraktiver darzustellen als sie tatsächlich sind. Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Discounter Aldi Süd, der in einem Prospekt mit gestrichenen Preisen geworben hatte, die sich nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen. Diese Praxis verstößt gegen die europäische Preisangaben-Richtlinie, die 2022 novelliert wurde, um für mehr Transparenz und Fairness im Handel zu sorgen.
Irreführung durch Preistricks
Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, begrüßte das Urteil des EuGH: „Wenn Anbieter mit Preisreduzierungen oder gestrichenen Preisen werben, muss sich dieser Preis auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Aldi hatte jedoch höhere Preise als Vergleich herangezogen, um eine Preisreduzierung größer erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich war.“
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese Praxis geklagt, nachdem Aldi Süd in seinen Prospekten den niedrigsten Preis nur in einem schwer lesbaren Fußnotentext angegeben hatte. „Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor. Tatsächlich wurde der Preis nur kurz zuvor erhöht, um anschließend mit einer scheinbar attraktiven Senkung zu werben“, so Tausch weiter. Der EuGH stellte nun klar, dass diese Vorgehensweise rechtswidrig ist und die Verbraucher in die Irre führt.
EuGH schafft Klarheit
Die Entscheidung des EuGH stärkt die Position der Verbraucher und sorgt dafür, dass Händler in Zukunft transparenter mit Preisnachlässen umgehen müssen. Der Gerichtshof stellte fest, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Maßstab für jede Preisermäßigung herangezogen werden muss, wenn in der Werbung mit durchgestrichenen Preisen gearbeitet wird. Damit werde sichergestellt, dass Verbraucher tatsächlich von echten Preisnachlässen profitieren.
Die Bedeutung des Urteils zeigt sich auch daran, dass das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof getragen wurde. „Der Weg von Düsseldorf nach Luxemburg verdeutlicht, wie wichtig diese Klärung für die Zukunft war“, betonte Tausch. Die Europäische Kommission sowie mehrere Mitgliedstaaten stellten sich hinter die Verbraucherzentrale, um die Rechte der Verbraucher zu stärken und irreführenden Preispraktiken einen Riegel vorzuschieben.
Weitreichende Folgen für den Handel
Mit dem Urteil ist eine klare Vorgabe geschaffen, wie Händler künftig Preisreduzierungen kennzeichnen müssen. Die Verbraucherzentrale hofft, dass damit die „Preisschaukelei“, bei der Preise kurzfristig angehoben werden, um sie danach als scheinbare Rabatte zu präsentieren, endgültig ein Ende findet. Weitere Verfahren gegen ähnliche Praktiken anderer Händler ruhen derzeit noch, könnten aber jetzt zugunsten der Verbraucher entschieden werden, nachdem nun durch den EuGH Klarheit geschaffen wurde.
red