Corona-Update: Was Sie über Impfungen, Tests und Masken jetzt wissen sollten

Mit dem Einsetzen der Erkältungssaison rücken erneut Fragen rund um Auffrischungsimpfungen (Booster), Corona-Tests und das Tragen von Masken in den Fokus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet Ratschläge zur Eigenabsicherung und zum Schutz anderer. Im Hinblick auf das Thema COVID-19 ist ein neuer Impfstoff erhältlich, der an aktuelle Varianten angepasst ist. Experten betonen derzeit keine erheblichen Besorgnisse angesichts steigender Infektionszahlen, da eine Grundimmunität in der Bevölkerung durch Impfungen und überstandene Infektionen weit verbreitet ist.

Der aktualisierte Impfstoff steht nun in Arztpraxen zur Verfügung und wird insbesondere Personen über 60 Jahren sowie Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko, Vorerkrankungen, Bewohnern von Pflegeheimen und im Gesundheitswesen Tätigen empfohlen. Säuglinge ab dem 6. Monat können ebenfalls geimpft werden, sofern die letzte Impfung oder Erkrankung mindestens zwölf Monate zurückliegt. Die Kosten für die Impfung werden nicht mehr von allen Krankenkassen übernommen, sondern nur für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) genannten Personengruppen. Bei anderen Personen werden die Kosten nur dann getragen, wenn Ärzte die Impfung aus medizinischer Notwendigkeit befürworten.

Derzeit besteht keine Testpflicht, und kostenlose Schnelltests sind seit März nicht mehr verfügbar. Trotzdem sind Tests nach wie vor eine effektive Möglichkeit zur Vorbeugung von Ansteckungen, insbesondere bei älteren oder vorerkrankten Personen. Alte Tests aus vorangegangenen Saisons können weiterhin verwendet werden, sofern sie noch gültig sind. Es ist jedoch ratsam, das Haltbarkeitsdatum zu überprüfen und abgelaufene oder bei hohen Temperaturen (über 30 Grad) gelagerte Tests zu entsorgen. Tests sollten in einem Temperaturbereich zwischen fünf und 30 Grad gelagert werden und nicht im Kühlschrank.

Eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen besteht derzeit nicht, jedoch kann bei steigenden Infektionszahlen per Hausrecht eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen erlassen werden. Masken haben ein Verfallsdatum, das auf der Verpackung angegeben ist, und abgelaufene Masken sollten nicht mehr verwendet werden. Es wird empfohlen, Masken an einem trockenen, sauberen Ort luftdicht zu verschließen.

Bei Anzeichen von Krankheit wird empfohlen, möglichst drei bis fünf Tage zu Hause zu bleiben und persönliche Kontakte einzuschränken, insbesondere zu älteren Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für schwerwiegende Atemwegsinfektionen haben.

red

Gesundheitsminister Spahn fordert: Länder sollen Impfzentren wieder startbereit machen

Berlin (dts) – Angesichts weiter stark steigender Corona-Zahlen fordert Bundesgesundheitsminister Jens Sahn (CDU) die Länder auf, ihre Impfzentren wieder zu öffnen. “Um möglichst vielen möglichst schnell eine Auffrischungsimpfung zu ermöglichen, sollten die Länder die Impfzentren, die sie seit Ende September in Stand-By bereit halten, nun wieder startbereit machen”, sagte Spahn der “Rheinischen Post” (Montagsausgabe). Zudem riet Spahn dazu, in einem ersten Schritt alle Über-60-Jährigen schriftlich zur Impfung einzuladen.

“Das hat bei den Erstimpfungen auch gut geklappt”, sagte der Minister. Hintergrund ist, dass mehr Menschen eine Auffrischungsimpfung – die sogenannte Booster-Impfung – gegen die nachlassende Wirkung des Impfstoffs wahrnehmen sollen. Die Gesundheitsministerkonferenz tagt auch dazu ab kommenden Donnerstag in Lindau.