Das ändert sich ab heute für Einreisende nach Deutschland

Ab heute, Sonntag, 01. August, müssen alle Personen ab 12 Jahren bei Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen aktuellen Testnachweis vorlegen, es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Die Pflicht, einen Nachweis für eins der 3G (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen, ist Teil der neuen Einreiseverordnung, die vom Kabinett am vergangenen Freitag beschlossen worden ist.

Bislang galt die Testpflicht schon für die Einreise mit dem Flugzeug aus jedem anderen Land. Ab Sonntag gilt sie auch für Reisen mit der Bahn, im Bus, auf dem Schiff und im Individualverkehr.

Zugleich werden die Einreiseregeln vereinfacht, indem die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Es gelten künftig nur noch zwei Kategorien: Die bisherigen Hochinzidenzgebiete werden zu Hochrisikogebieten. Als Virusvariantengebiete gelten weiterhin Länder und Regionen, in denen besonders gefährliche Virusvarianten nachgewiesen sind. Das sind insbesondere solche Varianten, gegen die in Deutschland  eingesetzte Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten.

Warum wird die Einreise-Verordnung noch einmal geändert?

Am 21. Juli hatte das Bundeskabinett bereits beschlossen, dass die Quarantänepflicht weiter angewendet wird. Diese wäre sonst ausgelaufen. Um das Risiko, dass zusätzliche Infektionen durch Reisende nach Deutschland eingetragen werden, zu verringern, werden die Regeln jetzt noch mal verschärft. Für Geimpfte ist Reisen leichter. Alle Einreisende ab 12 Jahren müssen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Was ist neu?

  • Neben der bisherigen Nachweispflicht für Personen mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, mussten bislang nur diejenigen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen. Das gilt künftig für Einreisen aller Art.
  • Außerdem wird die Einteilung der Risikogebiete vereinfacht. Die Kategorie des einfachen Risikogebietes fällt weg. Es wird nur noch Hochrisikogebiete (mit 10 Tage Quarantäne für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich) geben.

Werden jetzt alle Risikogebiete automatisch zu Hochrisikogebieten?

Nein. Für Hochrisikogebiete gelten im Wesentlichen dieselben Kriterien wie bislang für Hochinzidenzgebiete. Für Gebiete, die jetzt als Risikogebiete ausgewiesen sind, gilt aber die geänderte Pflicht, bei Einreise einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können.

Was ändert sich für Einreisen aus Virusvariantengebieten?

Die Regelungen für Virusvariantengebiete bleiben unverändert. Allerdings wird ein Virusvariantengebiet nur dann als solches ausgewiesen, wenn es besonders gefährliche Virusvarianten in diesem Gebiet gibt. Das sind insbesondere solche Virusvarianten, gegen die bestimmte in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten oder die andere ähnlich schwerwiegende Eigenschaften aufweisen, weil sie z. B. schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität verursachen.

Für diese Gebiete bleiben die strengen Regeln bestehen. Es gilt das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Personen, die nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiete einreisen (z. B. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, die vom Beförderungsverbot ausgenommen sind), müssen über einen Testnachweis verfügen, sich über die digitale Einreiseanmeldung registrieren und sich in der Regel für 14 Tage absondern.

Reicht für die Testpflicht bei Einreise ein Schnelltest?

Ja. Alle Einreisenden müssen entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Oder sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen können. Bei Antigentests darf es maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebieten muss ein Testnachweis vorgelegt werden (72h PCR-Test, Antigentest hier nur 24h).

Wer trägt die Kosten für die Einreisetests?

Der Test muss vor Einreise erfolgen. Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten also selbst tragen – so wie bei der aktuell geltenden Nachweispflicht auch.

Gibt es Ausnahmen für Grenzpendler, Familienbesuche etc.?

Ausnahmen von der Nachweispflicht sind z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler vorgesehen. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Regelungen gelten ab Sonntag, den 1. August.

Was gilt für Kinder?

Kinder unter 12 Jahren benötigen bei der Einreise keinen Nachweis – die Nachweispflicht gilt erst für Personen ab 12 Jahre.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium