Deutsche Umwelthilfe wirft Regierung Versagen beim Heizungsgesetz vor

Hannover – Vor der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit der Reform nichts mehr zum Klimaschutz beizutragen. “Es ist erschreckend, wie das Thema Klimaschutz bei der Anhörung zu einer absoluten Randnotiz degradiert wurde”, sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Dienstagsausgabe). “Kein Wunder, denn dieses Gesetz hat seinen Zweck inzwischen völlig verfehlt und besiegelt ein fossiles Weiter-So im Heizungssektor.”

Indem das neue Heizungsgesetz den langfristigen Weiterbetrieb von fossilen Öl- und Gasheizungen erlaube, werde es für Jahrzehnte zu hohen Emissionen im Gebäudesektor kommen, so Metz. “Das macht die Einhaltung der Ziele des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens unmöglich”, sagte die Chefin der Umwelthilfe. Damit drohe ein Rechtsbruch, dem die Abgeordneten des Bundestages in dieser Woche nicht zustimmen dürften, forderte sie.

“Dieses Gesetz ist eine absolute Blamage für eine Bundesregierung, die lieber ihr eigenes Klimaschutzgesetz bricht, als eine erneuerbare und vor allem bezahlbare Wärmewende einzuleiten”, sagte Metz dem RND.

red

AfD und Linke prüfen rechtliche Schritte gegen Gebäudeenergiegesetz

Die Bundestagsfraktionen von AfD und Linkspartei wollen für den Fall einer Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch in dieser Woche rechtliche Schritte gegen das Gesetzesverfahren prüfen. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sagte der “Welt” (Montagausgabe) mit Blick auf die von der Ampel-Koalition für den kommenden Freitag geplante Verabschiedung des Gesetzes: “Nach unwürdigem Feilschen und Gezerre will die Ampel ihr unausgegorenes Ideologieprojekt eines Heizungsdiktats noch vor der Sommerpause mit aller Macht durch den Bundestag peitschen. Ein solches Gesetz trotz seiner dramatischen Tragweite auch noch derart übers Knie zu brechen, zeugt von einer Missachtung demokratischer Grundsätze. Wir stellen uns diesem Vorgehen entschieden entgegen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Prüfung rechtlicher Schritte.” Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, sagte: “Das Gebäudeenergiegesetz hat Menschen verunsichert, zu sehr viel Angst und Wut geführt. Mit dem einmaligen parlamentarischen Hauruckverfahren wird das nochmals verstärkt. Solide Beratung und Verbesserung des Gesetzes sind so unmöglich. Eventuelle juristische Schritte werden wir solide prüfen.”

red

Haus und Grund kritisiert Neufassung des Heizungsgesetzes: Mangelnde Möglichkeiten zur Kostenumlage belasten Eigentümer

Der Präsident des privaten Eigentümerverbands “Haus und Grund”, Kai Warnecke, hat die Neufassung des Heizungsgesetzes scharf kritisiert. Die Möglichkeiten zur Weitergabe von Investitionskosten an Mieter seien so gering, dass viele Eigentümer eine neue Heizung gar nicht bezahlen könnten, sagte Warnecke dem TV-Sender “Welt”. “Es ist vorgesehen, dass die zwar prozentual erhöhte Modernisierungsmieterhöhung eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Jahr bekommt. Das bedeutet also für Mieter maximal 50 Euro mehr pro Jahr bei einer 100 Quadratmeter-Wohnung – und das ist so wenig, dass Vermieter das kaum werden zahlen können.” Auch die Einkommensgrenzen, nach denen sich die staatlichen Zuschüsse für eine neue Heizung richteten, kenne man nur für Selbstnutzer – nicht aber für Mieter und Vermieter, bemängelte Warnecke. Solange das nicht geklärt sei, wisse man eigentlich gar nicht, wie die Förderung wirklich aussehe, so Warnecke.

Überhaupt sei es “ein bisschen eine Unverschämtheit”, dass die Ampel ein Gesetz mit so “immenser Tragweite” und mit so hohen Investitionen nun “in wenigen Tagen durch den Bundestag peitscht”. An eine echte Technologieoffenheit beim GEG glaubt Warnecke nicht. “Ich glaube, dass diese Wahlfreiheit nur Theorie ist. In dem Moment, wo man eine Wärmeplanung hat, wird es ein Angebot geben: Fernwärme, vielleicht Biogas – oder eben Strom. Da kann man sich nichts aussuchen.” Auch die Tatsache, dass Gasheizungen vorerst noch weiter installiert werden dürfen, bedeute keine echte Wahlfreiheit.

Wer etwa jetzt noch eine Gastherme kaufe, müsse “dann aber auch einen Vertrag abschließen, der eine gestaffelte Einspeisung von Biogas vorsieht”. Diese Verträge gebe es aber überhaupt nicht. “Das heißt, auch hier bleibt die Gasheizung als Alternative Theorie”, so Werneke.

red

Umfrage zeigt: Mehrheit der Deutschen versteht Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht

Einer Mehrheit der Deutschen ist unklar, was die Beschlüsse zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die eigene Heizung künftig bedeuten. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für das sogenannte “Trendbarometer” von RTL und ntv gaben das 65 Prozent der Befragten an. Dementsprechend haben 35 Prozent nach eigenem Bekunden die persönlichen Konsequenzen verstanden.

Nach einem langwierigen Streit um die Umstellung auf klimaneutrales Heizen hatte sich die Ampelkoalition letzte Woche auf einen Kompromiss geeinigt. Anschließend wurde Kritik laut, dass trotzdem noch nicht klar sei, welche Regelungen genau vorgesehen sind. Das neue GEG soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli durch den Bundestag gebracht werden.

Die Daten wurden vom 16. bis 19. Juni erhoben. Datenbasis: 1.002 Befragte.

red

Ministerpräsident Kretschmann: Länder müssen in Ausgestaltung des Heizungsgesetzes einbezogen werden

Stuttgart/Berlin – Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) fordert eine frühe Einbeziehung der Länder bei der genauen Ausgestaltung des sogenannten Heizungsgesetzes. “Ich kann dem Bund nur raten, dass jetzt schon mit uns zu besprechen und nicht selber jetzt was zu machen und uns dann unter Zeitdruck zu sagen, jetzt müsst ihr aber ganz schnell zustimmen – das wird natürlich nicht gehen”, sagte er in der am Sonntag ausgestrahlten ARD-Sendung “Bericht aus Berlin”. Kretschmann ließ offen, ob das Gesetz bereits Anfang Juli – und damit noch vor der Sommerpause – im Bundesrat verabschiedet werden kann.

Der Ampel-Kompromiss beim Heizungsgesetz sieht vor, dass dessen Regelungen erst greifen sollen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt – bis spätestens 2028 muss das geschehen. Baden-Württemberg und drei weitere Länder haben bereits eigene Gesetze für die kommunale Wärmeplanung verabschiedet, diese Länder dürften nun nicht benachteiligt werden, so Kretschmann. Nach der Diskussion auf dem Grünen Länderrat zur Änderung des europäischen Asylsystems erteilte Kretschmann Forderungen nach einem Sonderparteitag zum Abschluss der nun anstehenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene eine Absage: “Wir werden dazu keinen Sonderparteitag machen. Die Regierung hat verhandelt. Wir sind an dieser Regierung beteiligt, und wir unterstützen unsere Regierung”, so Kretschmann. Bezüglich seiner Nachfolge sagte Kretschmann, es gäbe keinen Fahrplan; Er ist 75 Jahre, seit 12 Jahren in Amt und wird 2026 nicht mehr antreten: “Ich bin kein Monarch, der seinen Nachfolger selber bestimmt. Wir sind in einer Demokratie. Das bestimmt zuerst die Partei, dann das Parlament, wer mein Nachfolger wird und nicht ich selber.” Er sei für eine ganze Legislaturperiode gewählt.

“Ob ich früher aufhöre oder nicht, das entscheide ich dann schon.”

red