NRW: Fast 20.000 “Nicht-Geimpfte” im Pflegebereich – erste Städte verhängen Bußgelder

Krankenhäuser und Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen haben den Gesundheitsämtern 19.456 Beschäftigte gemeldet, die keinen Impfnachweis erbringen konnten. Das sagte der Sprecher des NRW-Gesundheitsministerium der “Rheinischen Post” (Samstag). Hinzu kämen 7.741 Mitarbeiter von externen Firmen, die in Kliniken und Heimen tätig sind.

Damit liege die Quote der Ungeimpften (je nach Schätzung der Gesamtbeschäftigten) zwischen 1,9 und 2,4 Prozent, so das Ministerium. Nun greifen die Städte durch. Düsseldorf hat ein erstes Bußgeld verhängt und ein weiteres angedroht: “Das verhängte Bußgeld lag bei 1.000 Euro”, sagte die Stadt-Sprecherin derselben Zeitung.

Auch Duisburg kündigte ein hartes Vorgehen an: In jedem berechtigten Fall sei eine Ahndung beabsichtigt. Beim Rhein-Kreis Neuss heißt es: “Aktuell werden die Anhörungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgewertet. Mögliche Beschäftigungsverbote werden ab dem 15. Juni ausgesprochen.”

Aktuell sammeln viele Ämter noch die Meldungen zu den ungeimpften Mitarbeitern, um sich einen Überblick zur Versorgungslage vor Ort zu verschaffen. Die Kliniken und Heime können dabei auch angeben, dass die Ungeimpften unabkömmlich sind zur Sicherung der Versorgung. “Verwaltungsverfahren, die auch in Betretungs- oder Tätigkeitsverboten nach dem Infektionsschutzgesetz münden könnten, sollen dann spätestens ab dem 16. Juni 2022 eingeleitet werden”, erklärte das NRW-Ministerium.

red / dts

Bundestag stimmt gegen alle Anträge bei Impfpflicht-Abstimmungsmarathon

Bei dem Abstimmungsmarathon zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht hat sich am Donnerstag keiner der Anträge durchgesetzt. Nach dem Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 60 und einem Unionsantrag für ein Impfvorsorgegesetz wurden auch zwei Anträge abgelehnt, die sich gegen eine verpflichtende Impfung richteten. So hatte unter anderem eine Gruppe um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki gefordert, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen.

Dieser Antrag erhielt 85 Ja-Stimmen und 590 Nein-Stimmen bei zwölf Enthaltungen. Die AfD-Fraktion hatte sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht positioniert. Sie wollte zudem, dass die bereits geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben wird.

Allerdings scheiterte ihr Antrag bei 79 Ja-Stimmen und 607 Nein-Stimmen deutlich. Somit bleibt es beim Status quo. In Deutschland wird es also vorerst keine allgemeine Corona-Impfpflicht geben.

red / dts

++ EILMELDUNG ++ Impfpflicht ab 60 Jahren im Bundestag gescheitert

In Deutschland wird es vorerst keine allgemeine Corona-Impfpflicht geben. Eine Gesetzesinitiative für eine Impfpflicht ab 60 Jahren fand am Donnerstag im Bundestag keine Mehrheit. Nur 296 Abgeordnete stimmten dafür, 378 dagegen, neun enthielten sich.

Der Gesetzentwurf sah eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltete der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs, der von mehreren Abgeordneten der Ampel-Parteien getragen wurde, hatte sich im Vorfeld angedeutet.

Schon bei der der Abstimmungsreihenfolge hatte sich die Opposition durchgesetzt, sodass entgegen dem Willen der Ampelkoalition zuerst über den Gesetzentwurf abgestimmt wurde.

red

Hohe Impfquote: Nur wenige Klinik-Mitarbeiter sind nicht geimpft

Die deutschen Krankenhäuser haben im Schnitt sechs Prozent ihrer Beschäftigten wegen fehlender Impf- und Genesenennachweise an die Gesundheitsämter gemeldet. Das hat eine Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bei knapp 400 Kliniken ergeben, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Mittwochausgaben berichten. Bei den Pflegediensten liegt die Meldequote danach bei sieben Prozent, wobei sie bei der Intensivpflege vier Prozent beträgt.

Im ärztlichen Dienst beträgt die Quote drei Prozent. “Die Zahlen der Umfrage belegen sehr eindrucksvoll, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine außerordentlich hohe und vorbildliche Impfquote aufweisen”, sagte DKG-Chef Gerald Gaß dem RND. Gaß gab gleichwohl keine Entwarnung. Angesichts der aktuell weiter steigenden Anzahl von Corona-positiven Patienten und krankheitsbedingten Ausfällen beim Klinikpersonal seien Einschränkungen bei der Patientenversorgung “nicht zu verhindern”, sagte er.

Trotz relativ geringer Meldequoten Ungeimpfter an die Gesundheitsämter rechnet der Umfrage zufolge derzeit mehr als die Hälfte der Krankenhäuser (53 Prozent) mit Einschränkungen in der Patientenversorgung bei einer möglichen Freistellung dieser ungeimpften Mitarbeiter. In Deutschland besteht seit Mitte März eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Ungeimpften droht ein Beschäftigungsverbot.

Aus der angegebenen Meldequote von durchschnittlich sechs Prozent ergibt sich im Umkehrschluss eine Impfquote des Klinikpersonals von rund 94 Prozent. Sie ist damit gegenüber Januar noch gestiegen. Damals hatte die DKG durch eine Umfrage eine Impfquote von 89 Prozent ermittelt.

In der Gesamtbevölkerung sind derzeit 85,5 Prozent der über 18-Jährigen grundimmunisiert.

red / dts

Lauterbach plant Rettung der Berufs-Impfpflicht

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) arbeitet an einem Plan, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu retten. Zum einen will das Ministerium in Zusammenarbeit mit den Länder einheitliche Vorgaben erlassen, wie das Gesetz zur Berufs-Impfpflicht ausgelegt werden soll, sagte ein Ministeriumssprecher dem Portal “Business Insider”. Es werde “an abgestimmten Vollzugsregelungen” gearbeitet.

Der Knackpunkt: Die Bestimmungen zu möglichen Konsequenzen, wenn Beschäftigte die nötigen Impfnachweise nicht vorlegen. Hier werden für die Gesundheitsämter klare und einheitliche Vorgaben erwartet. Im vertraulichen Gesundheitsausschuss des Bundestags am Dienstag brachte Lauterbach zudem den Einsatz des Medizinischen Dienstes zur Durchsetzung der Impfpflicht ins Gespräch, schreibt das Portal.

Der Medizinische Dienst ist eine Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, die sicherstellt, dass alle Kranken und Pflegebedürftigen die gleiche und angemessene Versorgung bekommen. Normalerweise führt er dafür beispielsweise Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch und ermittelt oder Pflegegrad und -bedarf von Versicherten. Diese Qualitätsprüfungen könne ausgesetzt werden, so Lauterbach laut Ausschuss-Teilnehmern, wodurch Kapazitäten frei würden, um bei der Durchsetzung der Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu helfen.

Der Medizinische Dienst erklärte auf Anfrage von Business Insider, in diese Pläne bisher nicht eingeweiht gewesen zu sein. Allerdings habe es zu Beginn der Pandemie schon einmal eine Aussetzung von Qualitätsprüfungen gegeben. So hätten die medizinischen Mitarbeiter beispielsweise in Gesundheitsämtern oder Krankenhäusern aushelfen können.

Das Gesundheitsministerium äußerst sich zum Medizinischen Dienst auf Anfrage nicht.

red / dts