Ludwigsburg – Die Grundsteuerreform rückt näher, und sie wird für viele Bürger spürbare finanzielle Veränderungen mit sich bringen. Der Wirtschaftsausschuss des Ludwigsburger Gemeinderats hat sich in dieser Woche auf neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B verständigt, die ab 2025 gelten sollen. Während einige Einwohner auf Entlastungen hoffen können, werden andere deutlich stärker zur Kasse gebeten – insbesondere Besitzer von Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken. Der Ludwigsburger Gemeinderat muss das Vorhaben jedoch noch abnicken.
Verlierer der Reform: Einfamilienhaus-Besitzer und Grundstückseigentümer
Für Besitzer von Einfamilienhäusern wird es ernst: Die Stadt Ludwigsburg plant, den Hebesatz der Grundsteuer B – die für private und gewerbliche Grundstücke gilt – von derzeit 445 Prozentpunkten auf 262 zu senken. Dies führt jedoch nicht zu einer Entlastung, sondern zu erheblichen Mehrkosten. So steigt die Steuerbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf einem 729 Quadratmeter großen Grundstück von bislang 646 Euro auf 1.664 Euro – eine Erhöhung um 918 Euro. Besitzer unbebauter Grundstücke müssen sich auf noch drastischere Anstiege einstellen.
Entlastungen für Mieter und Gewerbebetriebe
Während einige Hausbesitzer tiefer in die Tasche greifen müssen, dürften sich Mieter in Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebetriebe freuen. Die Stadtverwaltung rechnet vor, dass sich die Grundsteuerbelastung für Wohnungseigentümer auf einem 880 Quadratmeter großen Grundstück um fast 100 Euro verringern könnte. Auch mittelständische Unternehmen profitieren von der Neuberechnung: Hier könnte die Steuerlast für einen Betrieb auf einem großen Grundstück um mehrere zehntausend Euro sinken.
Was bedeutet das für Ludwigsburger?
Die neuen Hebesätze folgen den gesetzlichen Vorgaben der Grundsteuerreform, die darauf abzielt, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Dennoch wird es sowohl Gewinner als auch Verlierer geben. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Grundsteuerbescheide genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben, sollten sie ihre Steuerbelastung als unverhältnismäßig empfinden.
Die endgültige Entscheidung fällt in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober. Ab 2025 treten die neuen Regelungen dann in Kraft, was für viele Haushalte und Unternehmen in Ludwigsburg spürbare Veränderungen bedeuten wird.
red