Polizeikontrolle: Das müssen Autofahrer wissen – Rechte, Pflichten und absolute No-Gos

Die Polizei, Dein Freund und Helfer. Das ist Tatsache. Ohne die Ordnungshüter geht es nicht. Wenn eine polizeiliche Aufforderung im Straßenverkehr kommt, anzuhalten oder dem Einsatzfahrzeug nachzufahren, kann das Fragen aufwerfen: Habe ich etwas falsch gemacht? Wie muss ich mich bei einer Polizeikontrolle verhalten? Gibt es No-Gos gegenüber Polizisten und Polizistinnen? Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, welche Rechte und Pflichten Autofahrende bei der Verkehrskontrolle haben.

Wer von der Polizei aus dem Verkehr gewinkt wird, sollte gelassen reagieren. Eine Polizeikontrolle bedeutet nicht zwangsläufig, dass man sich etwas zu Schulden kommen lassen hat. Allgemeine Verkehrskontrollen ohne konkreten Anlass kommen vor. Sie dienen der Überprüfung des Fahrzeugs und der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers beziehungsweise der Fahrzeugführerin und somit der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Zunächst empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zu drosseln und durch Blinken zu signalisieren, dass der Aufforderung Folge geleistet wird. Bei der nächsten Gelegenheit muss unter Beachtung der Verkehrssituation angehalten werden. Aussteigen ist – solange man nicht dazu aufgefordert wird – nicht nötig. Allerdings sollten Motor und Radio ausgeschaltet sowie die Scheibe heruntergelassen werden.

Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte ebenso besonnen, aber umgehend nachgekommen werden. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Eine Polizeikontrolle sollte niemals verweigert werden, sonst kann ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfolgen.

Verkehrskontrollen müssen von mindestens einer uniformierten Person durchgeführt werden. Gegenüber der Polizei empfiehlt es sich ruhig und höflich zu bleiben, dann sind es die kontrollierenden Beamten und Beamtinnen in der Regel auch. Witzig gemeinte Sprüche sind besser zu vermeiden, um Missverständnissen vorzubeugen. Bestenfalls beantwortet man gestellte Fragen wahrheitsgemäß und spricht nicht mehr als notwendig.

In der Regel überprüft die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle den Zustand und möglicherweise die Beladung des Fahrzeugs. Auf Nachfrage müssen sowohl Führerschein als auch Fahrzeugpapiere, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, im Original vorgelegt werden können. Wichtig: Fehlt die im Führerschein vermerkte vorgeschriebene Brille, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Zwar gibt es hierzulande keine Mitführpflicht für den Personalausweis, sodass dieser nicht ausgehändigt werden muss. Angaben zur eigenen Person müssen gegenüber der Polizei jedoch grundsätzlich gemacht werden, wenn sie angefordert werden.

Hat die Polizei Zweifel an den Angaben zur Identität, kann sie die Weiterfahrt verbieten, bis die Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Dazu kann die Polizei die kontrollierte Person zur nächsten Polizeiwache mitnehmen. Auch die Notfallausstattung, also Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste, wird häufig kontrolliert. Kann diese nicht oder nicht vollständig vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 10 bis 15 Euro.

Kommt bei der Verkehrskontrolle die Frage auf, ob und wie viel Alkohol getrunken wurde, ist eine Antwort nicht verpflichtend. Wer sich sicher ist, nur in erlaubtem Maße Alkohol konsumiert zu haben, kann jedoch auf Nachfrage eine wahrheitsgemäße Angabe machen. Ein Atemalkoholtest ist nicht Teil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Wer den Atemalkoholtest im Verdachtsfall verweigert, muss damit rechnen, zur Blutentnahme durch einen Arzt oder eine Ärztin mit zur Wache genommen zu werden.

Ohne begründeten Verdacht auf eine Straftat oder richterlichen Beschluss dürfen Polizeibeamte und -beamtinnen nicht den Kofferraum durchsuchen. Erst recht darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle weder mitgeführte Gepäckstücke kontrollieren noch das Handy durchforsten oder eine Personendurchsuchung durchführen. Wichtig: Anders verhält es sich, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. Dann dürfen auch Durchsuchungen stattfinden.

Sollte der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat bestehen, müssen die Beamten oder Beamtinnen vor weiteren Fragen oder Maßnahmen die Betroffenen über ihre Rechte aufklären.

mid/jub

Polizeikontrollen zu illegalem Tuning und Posing im Landkreis Ludwigsburg

Den Themen Posing und illegales Tuning widmeten sich bereits am Osterwochenende und auch am vergangenen Sonntag Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg und führten sowohl mobile als auch stationäre Schwerpunktkontrollen durch.

Am Karfreitag, der in der Tuning-Szene als Car-Freitag bekannt ist und als Startschuss in die Sommersaison gilt, wurden landesweit Kontrollen durchgeführt. In den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg überprüfte die Polizei insgesamt 87 Fahrzeuge. Dabei stellten die Kontrollierenden 32 Verstöße fest, darunter auch zwei verbotene Kraftfahrzeugrennen. In Sindelfingen wurden gegen 17.30 Uhr in der Gottlieb-Daimler-Straße ein Opel und ein BMW festgestellt. Die beiden 46- und 41-jährigen Fahrer, die bei erlaubten 50km/h mit über 100km/h nebeneinander herfuhren, wurden gestoppt. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ebenso erging es drei weiteren Männern im Alter von 22 und 23 Jahren, die nur etwa 30 Minuten später ihre PKW zunächst ebenfalls in der Gottlieb-Daimler-Straße und später in der Calwer Straße bis auf über 100 km/h beschleunigten, bis sie schließlich durch die Polizei gestoppt wurden. In Ludwigsburg musste einem 32-jährigen Fahrer gegen 14.00 Uhr die Weiterfahrt untersagt werden. Sein VW war mit einem höhenverstellbaren Fahrwerk ausgestattet worden, welches die Freigängigkeit der Räder so stark einschränkte, dass sowohl am Radkasten wie auch an den Reifen Schleifspuren feststellbar waren.

Ein 26 Jahre alter BMW-Fahrer, der am Ostersonntag vermutlich an einem “Tuning-Treffen” auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts in Gerlingen teilnahm, muss ebenfalls mit einer Anzeige rechnen. Er war zunächst durch starkes Beschleunigen mit hohen Drehzahlen und quietschenden Reifen aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle des BMW bemerkten die Polizisten außerdem eine unzulässige Rad-Reifen-Kombination, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte.

Am vergangenen Sonntagnachmittag richteten Polizeibeamtinnen und -beamte eine Kontrollstelle nahe des Kornwestheimer Autokinos ein, auf dessen Gelände eine Veranstaltung für Tuning-Begeisterte stattfand. Insgesamt wurden 105 Fahrzeuge kontrolliert. Davon wurden 27 beanstandet, da die Fahrzeuge nicht zulässige technische Veränderungen aufwiesen. Überwiegend stellten die Kontrollierenden verbotswidrig montierte Distanzscheiben, unzulässige Rad-Reifen-Kombinationen und mit Tönungsfolie abgedunkelte Frontscheiben, Scheinwerfer oder Rückleuchten fest. Teilweise fielen abgefahrene Reifen bei Motorrädern und auch PKW auf. Ein PKW musste sichergestellt werden, da das höhenverstellbare Fahrwerk nachträgliche Veränderungen aufwies, die einer detaillierten Überprüfung bedürfen.

Weitere lageorientierte Kontrollen mit dem Schwerpunkt Posing und illegales Tuning durch das Polizeipräsidium Ludwigsburg sind in Planung.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg