Gewährte Staatshilfen für Reisekonzern: Bund verliert 510 Millionen bei FTI-Insolvenz

Berlin – Die Bundesregierung geht davon aus, dass sie auf Staatshilfen in Höhe von schätzungsweise 510 Millionen Euro sitzen bleibt, die sie dem Reiseanbieter FTI gewährt hatte. Das geht aus einer regierungsinternen Aufstellung hervor, über die das “Handelsblatt” (Mittwochausgabe) berichtet.

Der Reiseanbieter hatte in der Coronakrise 603 Millionen Euro Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erhalten, musste an diesem Montag aber Insolvenz anmelden. FTI hat bislang erst 93 Millionen Euro zurückgezahlt.

Insgesamt erwartet die Regierung laut der Aufstellung Verluste durch Insolvenzen für den WSF in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Einen noch größeren Anteil als FTI macht daran die Kaufhauskette Galeria aus. Hier liegt der erwartete Schaden bei 524 Millionen Euro.

Dennoch ist der WSF für den Bund bislang ein positives Geschäft. Die Gewinne durch die Hilfsmaßnahmen liegen bei 1,23 Milliarden Euro und übersteigen damit die genannten Verluste. Die Veräußerung der Lufthansa-Anteile brachte ein Plus von 760 Millionen Euro. Bei der Rückzahlung der Staatshilfen leistete der Reisekonzern Tui 130 Millionen Euro an Zinszahlungen sowie einen Ausgleich in Höhe von 251 Millionen Euro dafür, dass der WSF auf das Recht verzichtet hatte, die Hilfen in Tui-Aktien einzutauschen. Weitere Einnahmen in Höhe von 86 Millionen Euro brachten Zins- und Gewinnbeteiligungen bei anderen unterstützten Unternehmen.

red

Reisekonzern FTI insolvent: Was Urlauber jetzt wissen müssen

München – Der deutsche Reisekonzern FTI ist insolvent. Man habe am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, teilte das Unternehmen mit.

Hiervon unmittelbar betroffen sei demnach zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. In der Folge würden aber auch für weitere Konzerngesellschaften entsprechende Anträge gestellt. Die Windrose Finest Travel GmbH werde ihre Geschäfte weiterführen.

Zur Begründung hieß es, dass die Buchungszahlen trotz des angekündigten Einstiegs eines Investoren-Konsortiums “deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben” seien. “Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben”, so das Unternehmen. In der Folge sei es zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf gekommen, “welcher bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte”. Die Stellung der Insolvenzanträge sei deshalb “aus rechtlichen Gründen” erforderlich geworden.

Für Reisende, die von den Folgen der Insolvenz betroffen sind, wurde eine Support-Webseite sowie Hotline eingerichtet. Derzeit arbeite man zudem daran, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können. Noch nicht begonnene Reisen könnten voraussichtlich ab Dienstag “nicht mehr oder nur teilweise” durchgeführt werden, so der Konzern.

Die FTI-Gruppe mit Hauptsitz in München beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit über 11.000 Mitarbeiter. Wie es mit dem Unternehmen weitergeht, wird sich erst im Insolvenzverfahren entscheiden, wozu noch ein Insolvenzverwalter bestellt werden muss.

red

Türkei statt Spanien: Die beliebtesten Reiseziele der Deutschen

Vor der am Dienstag beginnenden Tourismus-Messe ITB in Berlin zeigt sich die deutsche Reisewirtschaft zuversichtlich, an die Rekordergebnisse des Vor-Corona-Jahres 2019 anknüpfen zu können. “Die Branche ist optimistisch”, sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig der “Welt am Sonntag”. Es gebe aber auch Warnsignale in Bezug auf die weitere konjunkturelle Entwicklung.

Nach Angaben des DRV-Chefs liegen die Umsätze der Reisewirtschaft für die diesjährige Sommersaison bereits elf Prozent über dem Vor-Corona-Jahr 2019. Im Vergleich zu 2023 betrage das Plus sogar 30 Prozent.

Die Inflation oder etwaige Konjunktur- oder Arbeitsplatzsorgen hätten das Buchungsverhalten bislang nicht beeinflusst. “Bei den Passagierzahlen in diesem Jahr sind wir gegenüber 2019 noch 14 Prozent im Minus”, sagte Fiebig. “Aber die Entwicklung geht in die richtige Richtung: Im Vergleich zu 2023 sind die Passagierzahlen in diesem Touristikjahr bereits um etwas mehr als ein Fünftel gestiegen.”

Zu den Wachstumstreibern gehöre in diesem Jahr insbesondere das Kreuzfahrtgeschäft. Für diesen Sommer registriert der DRV bereits eine Umsatzsteigerung von 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr und von sechs Prozent über dem Rekordjahr 2019. “Die Kreuzfahrt hat sich mit dem Turnaround nach Corona aufgrund anhaltender Reiseeinschränkungen relativ schwergetan, ist jetzt aber wieder voll da”, sagte Fiebig.

Auf der Liste der beliebtesten Pauschalreise-Ziele der Deutschen hat Spanien in diesem Jahr seinen Spitzenplatz an die Türkei abgegeben. Auf Basis der Buchungszahlen von Ende Januar folgen Griechenland, Ägypten und Portugal.

Die Verlagerung der Urlauberströme ins östliche Mittelmeer sieht der DRV-Präsident auch mit Sorge. “Das Reiseland Türkei steht schon lange für günstige Preise bei gleichzeitig guter Qualität”, so Fiebig. “Das Plus von 39 Prozent bei den Buchungszahlen zeigt, dass dieser Aspekt vielen noch wichtiger geworden ist.” Das stehe auch hinter dem starken Interesse an Ägypten-Urlaub. “Offenbar entscheiden die Kunden mit Blick auf das eigene Portemonnaie immer stärker nach dem Preis”, sagte Fiebig. “Das ist ein Frühindikator und in gewisser Hinsicht ein Warnsignal.”

red

365-Euro-Ticket für junge Leute: Ab Dezember in Baden-Württemberg und bundesweit nutzbar

Ab dem 1. Dezember dieses Jahres wird das bisherige JugendTicketBW durch das deutschlandweit gültige D-Ticket JugendBW ersetzt, das nun auch für Fahrten außerhalb von Baden-Württemberg gilt. Das erfreuliche für junge Menschen ist, dass der Jahresbeitrag mit 365 Euro unverändert bleibt, sodass sie weiterhin kostengünstig im Nahverkehr in ganz Deutschland unterwegs sein können.

Die Umstellung erfolgt im Rahmen der Bemühungen, den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr für junge Menschen zu erleichtern und die Tarifstruktur zu vereinfachen. Das D-Ticket JugendBW, das das bisherige JugendTicketBW ablöst, richtet sich an Personen bis einschließlich 20 Jahre und bis einschließlich 26 Jahre für alle Berechtigten des Ausbildungsverkehrs. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Ticketinhaber in Baden-Württemberg wohnen oder dort ihre Schule bzw. Hochschule besuchen.

Finanziell wird die Initiative durch das Land Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Landkreise unterstützt. Dabei übernimmt das Land 70 Prozent der anfallenden Mindereinnahmen, während die verbleibenden 30 Prozent von den Stadt- und Landkreisen getragen werden. Insgesamt stellt das Land in den Jahren 2023 bis 2025 etwa 327 Millionen Euro für das JugendTicketBW und das D-Ticket JugendBW zur Verfügung.

Der Verkauf des D-Tickets JugendBW erfolgt sowohl im Kundenzentrum als auch online. Bereits bestehende Abonnenten des JugendTicketBW werden automatisch auf das D-Ticket JugendBW umgestellt. Dies beinhaltet die Zusendung einer neuen polygoCard (Chipkarte) oder Informationen darüber, wie das neue Ticket auf die bereits vorhandene Chipkarte am Fahrausweisautomaten aufgespielt werden kann. Alternativ erfolgt die Aktualisierung als HandyTicket automatisch ab dem 1. Dezember 2023. Im Zuge der Umstellung haben Nutzer auch die Möglichkeit, von der Chipkarte auf das HandyTicket zu wechseln.

Weitere Inbfos unter www.vvs.de/d-ticket-jugendbw

red

Camping Stellplatz-Ranking 2023: Europas beste Wohnmobil-Stellplätze

Das Internetportal stellplatz.info, das sich auf Stellplätze für Wohnmobile spezialisiert hat, hat kürzlich die begehrten Auszeichnungen für die beliebtesten Stellplätze für Wohnmobile in Europa bekannt gegeben. Grundlage für die Bewertungen waren insgesamt fünf Millionen Gästebewertungen. Die Spitzenplätze gingen an Stellplätze in den Niederlanden (Camperplaats Kessel) sowie in den deutschen Bundesländern Brandenburg (Stadtmarina Brandenburg) und Hessen (Reisemobilpark Urbachtal). Zur Auswahl standen etwa 17.000 Stellplätze in 42 europäischen Ländern.

Die Stellplätze mussten strenge Kriterien erfüllen, um für den stellplatz.info Award in Frage zu kommen. Dazu gehörten mindestens 100 Bewertungen auf großen Portalen wie Google oder Facebook mit einer Durchschnittsnote von mindestens 4,5 sowie mindestens zehn Bewertungen auf stellplatz.info selbst, wobei hier eine Durchschnittsnote von mindestens 4,2 erzielt werden musste. Die Bewertungen wurden zusätzlich von der Redaktion von stellplatz.info auf ihre Verlässlichkeit überprüft.

Von den insgesamt 50 ausgezeichneten Stellplätzen befinden sich 39 in Deutschland, fünf in Österreich, zwei in Italien und jeweils einer in den Niederlanden, Dänemark, Frankreich und Kroatien. Die gesamte Liste der prämierten Stellplätze ist unter www.stellplatz.info/award verfügbar.

red

Condor-Chef: “Fliegen wird in jedem Fall teurer”

Die Fluggesellschaft Condor rechnet mit einem spürbaren Preisanstieg für Flugtickets in den nächsten Jahren, der über nahende Mehrkosten für teureres Kerosin hinausgeht. “Fliegen wird in jedem Fall teurer”, sagte Condor-Chef Ralf Teckentrup der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”. Treibstoff mache etwa ein Drittel der Kosten einer Airline aus.

“Wenn Kerosin 40 Prozent mehr kostet, müssen Ticketpreise um 12 Prozent steigen.” Dazu komme ab 2023 das EU-Klimapaket Fit for 55. “Der Klimaschutz ist in unserem Interesse, um unser Geschäft zu erhalten. Er wird Fliegen aber signifikant verteuern.”

Für den kommenden Sommer ist er dennoch zuversichtlich: “Der Flug macht nur einen Teil des Preises einer Pauschalreise von 700 oder 800 Euro aus. Wenn der 20 Euro mehr kostet, verhindert das Buchungen nicht.” In Summe hätten zwar noch alle Airlines weniger Buchungen als 2019, “aber die Perspektiven sind sehr gut, dass die Flugzeuge voll werden”, sagte Teckentrup.

In den nächsten fünf, sechs Jahren bleibe der Sommerurlaub für weite Teile der Bevölkerung erschwinglich. “Danach wird es nach heutiger Einschätzung sehr viel teurer.”

red / dts

Reise verpasst? Wer haftet?

Fahrten mit Kreuzfahrtschiffen boomen. Doch manchmal kann es rechtliche Schwierigkeiten geben, zum Beispiel wenn es mit der Anreise zum Start-Hafen hapert. Wenn diese etwa – wie jetzt durch die Germania-Insolvenz – ins Stocken gerät, wer muss dann haften?

“Haben Urlauber einen Germania-Flug zum Kreuzfahrtstart selbst gebucht, haben sie leider schlechte Karten und aufgrund der Gesetzeslage bedauerlicherweise keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung”, sagt Tobias Klingelhöfer, Rechts-Experte beim Versicherungsunternehmen ARAG. Wurde der Flug allerdings im Pauschal-Paket mit der anschließenden Kreuzfahrt gebucht, könnten die Reisenden den anderweitigen Transport vom Anbieter verlangen. Der müsse dann für einen Ersatzflug sorgen.

Reiserücktrittsversicherungen sind in solchen Fällen keine Hilfe. “Wer eine Reise erst einmal angetreten hat, kann eine bestehende Reiserücktrittsversicherung nicht mehr auf Erstattung des Reisepreises in Anspruch nehmen”, sagt Klingelhöfer. Dies gelte auch bereits bei der Anreise, wenn diese Bestandteil des Reisevertrags ist. “Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste gebuchte Reiseleistung zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde.” Danach greife nur noch eine Reiseabbruchversicherung.

Die klassische Rücktrittsversicherung hat aber trotzdem ihren Sinn. “Stellt sich vor Reisebeginn eine ernste Erkrankung ein, sollte die gebuchte Kreuzfahrt umgehend storniert werden”, rät Klingelhöfer. Je früher dies geschehe, desto geringer seien in aller Regel die Stornokosten. “Die übernimmt dann auch eine Reisekostenrücktrittsversicherung.” Das lohne sich also besonders, wenn eine teure Kreuzfahrt längere Zeit im Voraus geplant und gebucht wird.

Wer auf hoher See allerdings schwer erkrankt, muss die Kreuzfahrt abbrechen, denn Spezialbehandlungen und größere Operationen sieht die Betreuung durch den Schiffsarzt nicht vor. Bei besonders akuten Fällen werden Patienten per Hubschrauber an Land in ein Krankenhaus gebracht. Die daraus entstehenden Kosten seien unter Umständen sehr hoch, warnt der Rechtsexperte. “Darum rate ich immer zu einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch den Abbruch der Reise und den Not- sowie Heimtransport abdeckt.”

Bei schwerer See heißt es für die Besatzung “Eine Hand fürs Schiff, die andere für sich selbst”. Aber auch Passagiere müssen sich dann gut festhalten. “Stürzen sie und verletzen sich dabei, haften sie selbst”, sagt der Versicherungs-Jurist. In einem konkreten Fall war ein älterer Reisender bei starkem Seegang im Bad seiner Kabine so schwer gestürzt, dass er an den Landausflügen nicht mehr teilnehmen konnte und eine Langzeit-Schmerztherapie benötigte. Er verklagte daraufhin den Reiseveranstalter auf Schadensersatz, jedoch ohne Erfolg. Das Argument der Richter: Haltegriffe beispielsweise im Bad seien weder üblich noch gesetzlich vorgeschrieben. Zudem habe die Besatzung wiederholt über Lautsprecher darauf hingewiesen, sich gut festzuhalten (LG Bremen, Az.: 7 O 124/03).

Unverhoffte Enttäuschungen sind vielfältig. Eine solche ist etwa einer ganzen Familie widerfahren: Sie buchte eine Kreuzfahrt auf einem “Motorsegelschiff” in der Hoffnung, dass sich die Angaben im Reisekatalog, welcher gelegentliches Segeln “je nach Ausstattung der Schiffe und Wetterlage” versprach, erfüllen würden. Die Enttäuschung war groß, als die Urlauber feststellen mussten, dass das Schiff gar keine Masten hatte, so dass selbst bei bestem Wind ein Segeln unmöglich war. Als kleinen Trost bekamen die Reisenden nach Rückkehr von den Richtern eine 15-prozentige Reiseminderung zugesprochen. “Mehr Rückerstattung war nicht möglich, da ein aufmerksamer Leser aus der Beschreibung ersehen muss, dass ein reines Segelschiff nicht zu erwarten war”, erklärt Klingelhöfer. Da die Urlauber aber davon ausgehen durften, dass wenigstens ab und zu gesegelt werden würde, war durch die fehlenden Segel ein Reisemangel gegeben. mid/wal