Datenschützer kritisieren Telefonanbieter

Telefon- und Internetanbieter gehen zu lasch mit den Daten ihrer Kunden um. So lautet die Kritik des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dem die Daten-Sammelleidenschaft der Unternehmen ein Dorn im Auge ist – und der nun Anzeige erstattet hat.

Ob Kontakte, Verbindungen oder gar Bewegungen – Internet- und Telefonanbieter speichern Daten was das Zeug hält, und das teils über erschreckend lange Zeiträume. Einige deutsche Telekommunikationsanbieter würden von jedem Kunden “abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung” speichern, was eine Erhebung der Bundesnetzagentur zeige, die dem Arbeitskreis vorliege, heißt es in einer Mitteilung. So werde etwa der Aufenthaltsort eines Handy-Nutzers (Funkzelle) eine Woche lang, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) bis zu vier Monate und die Internetkennung (IP-Adresse) bis zu drei Monate lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig sei.

“Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration”, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Ausmaß der “freiwilligen Vorratsdatenspeicherung” sei nach dem Maßstab des Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Deshalb wurde Anzeige erstattet, in der es heißt, dass die Anbieter “entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 und § 97 Abs. 3 Satz 2 sowie § 100 Abs. 1 Satz 3 TKG Telekommunikationsverkehrsdaten nicht rechtzeitig löschen (§ 149 TKG)”.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von der Bundesnetzagentur, die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Alternativen suchen können. cid/Mst

5G in der Warteschleife

Die Bundesnetzagentur hat die finalen Vergabebedingungen und Regeln für die 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 bekannt gegeben. Bis zum 25. Januar können Unternehmen Zulassungsanträge für die Auktion stellen. Doch es gibt Kritik am Regelwerk.
Denn die Bundesnetzagentur hatte das Regelwerk im Vergleich zum ersten Entwurf Mitte September 2018 teilweise drastisch verschärft. Die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion fordern von den Netzriesen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica höhere Investitionsleistungen und folglich mehr Kosten.

Die Industrie sowie die Bundesregierung drängen auf eine schnelle sowie vor allem flächendeckende Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten. Um möglichst wenig Geld für den Aufbau eines 5G-Netzes zu zahlen, wehren sich die Netzbetreiber jedoch gegen einen flächendeckenden Ausbau.

Der Behörde zufolge wurden die wirtschaftlichen Belange der Netzbetreiber jedoch berücksichtigt. So haben Telekom & Co. die Möglichkeit, stärker mit Wettbewerbern zu kooperieren, um so zusätzlich die wirtschaftliche Belastung im Rahmen zu halten, berichtet das Portal IT-Business.

Die Behörde geht sogar noch einen Schritt weiter, indem sie Kooperationen von den Netzbetreibern regelrecht fordert: “Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen Einzelnen wirtschaftlich nicht lohnt”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. cid/rlo