Unfallbilanz 2023 veröffentlicht: Über 2,5 Millionen Unfälle, Todeszahlen stagnieren

Das Statistische Bundesamt hat die vorläufige Unfallbilanz für 2023 veröffentlicht. Erstmals seit dem Vor-Corona-Jahr 2019 wurden wieder gut 2,5 Millionen Unfälle polizeilich registriert, ein Anstieg um 4,5 Prozent im Vergleich zu 2022.

Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen stagniert auf hohem Niveau (2023: 2.830 Getötete/2022: 2.788 Getötete). Die Zahl der Verletzten liegt bei rund 364.900 Personen und liegt damit ebenfalls etwas über dem Stand von 2022.

“Der Anstieg der Unfallzahlen ist besorgniserregend und macht deutlich, dass die Politik in Bund und Ländern das Thema Verkehrssicherheit und Unfallverhütung wieder ganz oben auf die Agenda setzen muss”, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband.

Die Tatsache, dass jede Woche immer noch mehr als 50 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kämen und mehr als 6.900 Menschen schwer verletzt werden würden, sei und bleibe inakzeptabel. Die “Vision Zero” mit ihrem Leitbild keine Verkehrstoten und Schwerstverletzten dürfe kein reines Lippenbekenntnis sein. Im Zweifel und bei konkurrierenden Interessen müsse die Verbesserung der Verkehrssicherheit immer an erster Stelle stehen.

Der TÜV-Verband fordert alle Verantwortlichen auf, ihre Bemühungen zu intensivieren und gemeinsam daran zu arbeiten, die Verkehrssicherheit deutlich zu verstärken und empfiehlt folgende Maßnahmen:

Erforderlich sei ein umfassender Aus- und Umbau der Infrastruktur, um eine sicherere Nutzung des Straßenverkehrs für Kinder, Fußgänger, Radfahrer und ältere Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Dazu würden eine selbsterklärende Infrastruktur mit sicheren Querungsmöglichkeiten, getrennte Radwege und digitale Maßnahmen zur Früherkennung von Gefahrenstellen im Straßenverkehr gehören.

Gegenüber Fahrern, die bewusst Verkehrsverstöße begehen oder sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer setzen, müsse entschiedener vorgegangen werden. Maßnahmen wie verpflichtende Fahreignungsseminare für auffällig gewordene Fahrer und eine Absenkung des Grenzwertes für die Anordnung einer MPU bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol von 1,6 auf 1,1 Promille seien erforderlich.
Ziel müsse es zudem sein, die Zahl und Schwere von Unfällen unter Cannabis- und Drogeneinfluss zu reduzieren. Im Sinne der Vision Zero sollte daher ein wissenschaftlich basierter Gefahrengrenzwert schnellstmöglich gesetzlich verankert werden und eine Null-Toleranz-Politik für Fahranfänger gelten.

Neben den bekannten Betäubungsmitteln nehme der Konsum so genannter “Neuer psychoaktiver Stoffe” (NpS) immer mehr zu. Weder in den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hätten diese Stoffe trotz ihrer Risiken eine angemessene Berücksichtigung gefunden. Das müsse sich jetzt ändern.

Zudem fordert der TÜV eine Stärkung der polizeilichen Verkehrsüberwachung durch eine Erhöhung der personellen Kapazitäten sowie die Verfolgung von Verkehrsverstößen durch verbesserte behördliche Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus.

Mobilitätserziehung müsse einen höheren Stellenwert genießen. Altersgerechte Angebote in Kitas und Schulen wie spezielle Radfahrtrainings sowie die aktive Unterstützung ihrer Elternhäuser sollten Kinder auf die eigenständige Verkehrsteilnahme vorbereiten.

mid/asg

Zahl der Täuschungsversuche bei Fahrprüfungen steigt: So mogeln die Fahrschüler

Nach Erhebungen des TÜV-Verbandes gab es in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 2.711 Täuschungsversuche bei den Theorieprüfungen. Das sind 38 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dabei handelt es sich um Erst- und Wiederholungsprüfungen für alle Fahrerlaubnisklassen ohne Mofa-Prüfungen.

Immer mehr Fahrschüler würden versuchen, sich ihre Prüfung auf illegale Weise zu erschleichen, so der TÜV-Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität Richard Goebelt. “Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer noch weitaus größer ist.”

Ein Drittel der Täuschungsversuche sind so genannte Stellvertreterprüfungen, bei denen anstelle des Fahrschülers eine andere Person bei der Prüfung antritt (33 Prozent). In 30 Prozent der Täuschungsfälle wurden technische Hilfsmittel wie Smartphones, Kopfhörer oder Kameras beim Täuschen verwendet. Bei gut einem Drittel der versuchten Täuschungen kam der klassische Spickzettel zum Einsatz.

Ein ernstes Problem für die Prüfstellen ist, dass auch die Gewaltbereitschaft bei Täuschungsversuchen steigt: In 58 Fällen sind Prüfer verbal oder körperlich bedroht worden. Das sind 28 Fälle mehr als im Vorjahreszeitraum, ein Plus von 81 Prozent.

“Verbale oder sogar körperliche Gewalt bei aufgedeckten Betrugsversuchen ist absolut inakzeptabel”, sagt Goebelt. Bei 337 erkannten Täuschungsversuchen haben die Prüforganisationen die Polizei alarmiert. Bisher hätten die Täter aber kaum mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen.

“Wer bei der Fahrprüfung betrügt, ist eine potenzielle Gefahr für die Verkehrssicherheit”, sagt Goebelt. Die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden sollten den rechtlichen Rahmen ausschöpfen und eine Sperrfrist bis zur nächsten Prüfung von bis zu neun Monaten verhängen. Das sei längst nicht überall gängige Praxis.

mid/asg

 

Änderungen in 2024: Was Autofahrer jetzt wissen müssen – Vom Führerscheintausch über Plaketten bis zu Förderungen

Das Jahr 2024 wird für Autobesitzer in Deutschland zu einem Wendepunkt, da eine Vielzahl bedeutender Veränderungen und Pflichten bevorsteht. Zeit, einen Blick auf die anstehenden Neuerungen zu werfen, die die Art und Weise, wie wir uns auf deutschen Straßen fortbewegen, maßgeblich beeinflussen werden. Hier ist ein Ausblick auf das, was im kommenden Jahr auf Autofahrer zukommt:

1. Neue Farbe für die HU-Plakette 2024 Ab dem Jahr 2024 erhalten Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt werden, eine blaue Plakette, sofern sie die Kontrolle erfolgreich bestehen. Die nächste HU ist dann erst zwei Jahre später erforderlich, im Jahr 2026. Für Neufahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen gilt eine Dreijahresfrist, und die Plakette trägt die Kennzeichnung “27” in Gelb.

2. Führerschein-Umtausch: Neue Dokumente für bestimmte Geburtsjahrgänge Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis spätestens 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, ihre veralteten “Lappen” – die rosa oder grauen Papierführerscheine – gegen moderne Scheckkarten-Führerscheine auszutauschen. Nach diesem Datum müssen diejenigen, die noch immer mit den alten Dokumenten unterwegs sind, mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen und den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen. Der erneuerte Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und ist für 25 Euro erhältlich.

3. Neue Assistenzsysteme werden zur Pflicht Um die Sicherheit von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern weiter zu erhöhen, werden verschiedene neue Assistenzsysteme verpflichtend. Diese beinhalten fortschrittliche automatische Notbremsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenten und weitere Funktionen, darunter Müdigkeitswarner, Rückfahrassistenten, Abbiegeassistenten, Kollisionswarner, die Aufzeichnung von Daten bei Unfällen (Blackbox), Notbremsleuchten und erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche. Diese Systeme sind bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte Fahrzeugmodelle verpflichtend und werden ab dem 7. Juli 2024 in allen neu zugelassenen Pkw zur Pflicht.

4. Reduzierte E-Auto-Förderung Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Privatpersonen für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro Förderung vom Bund. Die Hersteller steuern zusätzlich 1.500 Euro bei. Die Förderung richtet sich nach dem Datum des Förderantrags, und der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro reduziert.

5. Neue Runde der Wallbox-Solarförderung Nachdem die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen im September 2023 aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig beendet wurde, wird sie im Jahr 2024 erneut mit einem Budget von 200 Millionen Euro aufgelegt. Diese Förderung richtet sich an Besitzer von Elektroautos, die eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zur Stromversorgung ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

6. Überarbeitung der Führerscheinregelungen in Diskussion Derzeit werden neue Richtlinien für den Führerschein diskutiert. Vorschläge reichen von Gewichtsbegrenzungen für Fahrzeuge von Fahranfängern bis zu verstärkten Untersuchungen für ältere Fahrer. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung gefällt wurde, könnte bis Ende 2023 eine Entscheidung erwartet werden.

7. Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland in neue Typklassen eingestuft. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten dabei höhere Einstufungen im Vergleich zum Vorjahr, während etwa 5,4 Millionen Autos in niedrigere Klassen wechseln. Diese Änderungen können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken, führen jedoch nicht automatisch zu höheren oder niedrigeren Kosten. Die neuen Einstufungen gelten in der Regel ab dem 1. Januar 2024 für bestehende Verträge.

8. CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt von 30 auf 40 Euro pro Tonne an. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund drei Cent pro Liter teurer werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Spritpreise und den Alltag der Autofahrer haben.

Das kommende Jahr bringt also eine Vielzahl von Änderungen und Pflichten für Autofahrer in Deutschland mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Fristen zu informieren, um eventuelle Strafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

red

Tankstellenprüfung in Deutschland: Hohe Mängelquote laut TÜV-Verband – Aber wie sicher sind sie wirklich?

Ein aktuelles Bild über den technischen Zustand der Tankstellen in Deutschland liefert der “Anlagensicherheitsreport”, der jährlich vom TÜV-Verband herausgegeben wird.
Im vergangenen Jahr haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) 3.530 Tankstellen in Deutschland geprüft. Gut jedes fünfte Mal (21,1 Prozent) haben die Sachverständigen einen “erheblichen Mangel” festgestellt. Das ist die höchste Mängelquote der vergangenen fünf Jahre. “Geringfügige Mängel” traten in 31,6 Prozent der Fälle auf. 47,3 Prozent waren “mängelfrei”.

Die Tankstellentechnik in Deutschland sei bewährt, außerdem wird die Sicherheit regelmäßig kontrolliert. Deshalb hielten sich Mängel in Grenzen, weshalb sich wiederum nur sehr wenige Vorfälle ereignen”, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. Das gelte für alle konventionellen Tankstellenarten in Deutschland – ob man dort Benzin und Diesel zapft, oder Gas oder Wasserstoff tankt.

“Für Tankstellen mit Benzin und Diesel geht noch am ehesten eine Gefahr von heranrasenden Autos aus, die unkontrolliert in die Zapfsäulen einer Tankstelle krachen könnten”, sagt Dinkler. In Deutschland seien mehr als 99 Prozent aller Benzin- und Dieseltanks unterirdisch verbaut – anders als an Tankstellen in vielen anderen Ländern. Für einen Brand oder eine Explosion fehle unter der Erde der nötige Sauerstoff.

Denn nicht das flüssige Benzin ist explosionsgefährlich, sondern der Benzindampf mit einer bestimmten Mischung aus Benzin und Sauerstoff. Rammt ein Auto eine Zapfsäule, wird automatisch die Kraftstoffzufuhr zum Erdtank unterbrochen. So können nur geringe Mengen Benzin oder Diesel in der Zapfsäule oder der Tankstellenfläche in Brand geraten.

Etwas anders ist die Lage bei den Gastankstellen in Deutschland, denn sie verfügen zumeist über oberirdische Tanks. Brand- oder Explosionsgefahr herrscht auch hier nur, wo austretendes Gas mit einem Zündfunken in Berührung käme. “Geeigneter Anfahrschutz ist das Mittel der Wahl, um Gasbehälter vor dem Aufprall eines Autos zu schützen”, sagt Dinkler.

Die Anforderungen an den Anfahrschutz gelten auch für die wenigen Wasserstofftankstellen in Deutschland. Wasserstoff ist explosiv, das Gas wird unter hohem Druck gelagert. Lecks in Tank oder Leitungen sind daher unbedingt zu vermeiden. Doch auch wenn es erst rund 100 dieser Wasserstofftankstellen in Deutschland gibt, sind die Anlagen nichts Neues. “Die Technik im Umgang mit Wasserstoff ist in der Industrie altbewährt. Deshalb droht auch an Wasserstofftankstellen kaum Gefahr”, sagt Dinkler.

Explosionsrisiken werden alle drei und sechs Jahre untersucht. Druckanlagen sind alle zwei, fünf und zehn Jahre fällig. So wird zum Beispiel die Wand eines Wasserstofftanks per Ultraschall auf kleine Risse untersucht. Denn dauerhaft könnte die sogenannte Versprödung dem immensen Druck des Wasserstoffs nachgeben. Ob Schläuche oder Verbindungen dicht sind, muss vom Betreiber der Tankstelle sogar jährlich kontrolliert werden.

Jede der rund 14.500 Tankstellen in Deutschland wird vor ihrer Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Anschließend erfolgt alle sechs Jahre die Gesamtprüfung einer Tankstelle durch eine ZÜS wie zum Beispiel den TÜV. Einzelne Anlagen werden häufiger geprüft – so sind beispielsweise Zapfsäulen alle drei Jahre an der Reihe. Hier könnten eine fehlerhafte Elektrik das Brandrisiko erhöhen oder Schläuche und Ventile undicht sein.

mid/asg/red

 

Digitale Auto-Systeme auf dem Prüfstand

Moderne Autos sind rollende Computer. Sie sind rundum vernetzt, können miteinander kommunizieren und schon bald ganz allleine fahren. Der Mensch ist dann nur noch Passagier. Doch die ausgeklügelte Technik hat auch ihre Tücken. Denn die hochgerüsteten und mitunter sehr sensiblen Systeme können ihren Geist aufgeben, weil Sensoren defekt sind oder Hacker das Kommando übernehmen. Da das während der Fahrt geschieht, ist das natürlich eine tödliche Gefahr. Was also tun?

“Wir brauchen ein Sicherheitskonzept für die digitalen Funktionen von modernen Fahrzeugen”, sagt Dr. Michael Fübi, Präsident des TÜV-Verbands (VdTÜV), anlässlich des “Sachverständigentags 2019” in Berlin. Alle digitalen Fahrzeugsysteme sollten seiner Meinung nach wie analoge oder elektronische Komponenten bei der Hauptuntersuchung sowie bei der Zulassung neuer Modelle auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Das sieht auch eine breite Mehrheit in der Bevölkerung so: Zwei von drei Bundesbürgern (67 Prozent) sind der Meinung, dass automatisierte Funktionen in Fahrzeugen Bestandteil der Hauptuntersuchung sein sollten. 28 Prozent halten das für nicht erforderlich, und fünf Prozent machen keine Angaben. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands ergeben.

Bisher sind digitale Sicherheitsprüfungen aber nicht möglich, weil die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. “Die Prüforganisationen müssen Zugang zu sicherheitskritischen Daten und der Software der Fahrzeuge bekommen. Nur so können sie Risiken nachvollziehbar bewerten”, sagt Michael Fübi. Und dafür sei ein erweiterter gesetzlicher Prüfauftrag dringend erforderlich.

Ähnlich beurteilt das DEKRA-Vorstandsmitglied Clemens Klinke: “Automatisierte Fahrfunktionen und andere sicherheitsrelevante elektronische Systeme können ihren Nutzen nur entfalten, wenn sie über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs hinweg zuverlässig funktionieren.” Um das sicherzustellen, sei es unerlässlich, dass sie im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft würden. Seine Forderung: “Die Hauptuntersuchung muss ständig weiterentwickelt werden, damit sie der Fahrzeugtechnik angemessen ist.” mid/rlo

Kult-Autos: Coole Oldtimer aus den 1980er

Tipps vom TÜV: Coole Oldies von 1989

Wer 1989 das Licht der Welt erblickt hat, wird als Millennial bezeichnet und der Generation Y zugerechnet. Autos dieses Baujahres werden 2019 zu Oldtimern. Der TÜV-Verband hat alte “TÜV-Reporte” durchforstet und anhand der Mängellisten Oldie-Tipps zusammengestellt.

Wer kennt sie nicht, die Kult-Autos der späten 1980er. Als Föhn-Frisuren, Stehkragen-Hemden und Blazer mit Schulterpolstern “in” waren und der autistische “Rain Man” die Herzen der Kinobesucher erweichte, lagen auch Autos wie der Mazda MX-5 – inzwischen der meistverkaufte Roadster weltweit – und der Opel Calibra voll im Trend. Zum japanischen Kult-Roadster ist im TÜV-Report 2001 zu lesen: “Fast unverwüstlich in den relevanten Teilen und in jedem Alter eine Empfehlung wert” und “Der kleine Roadster zeigt Mercedes-Qualität.” Nur Ölverlust sei zu beachten.

Mercedes-Qualität hat freilich auch der Mercedes SL, Baureihe R129. “Überdurchschnittlich solider Roadster ohne große Schwächen”, lobt der TÜV-Report 2001. Auch hier gilt: Auf Ölverlust achten.

Beim Opel Calibra kritisierte der TÜV 1995 die “unzureichende Wirkung der Handbremse”, ansonsten wurde das Opel-Coupé positiv bewertet. Allerdings zeigten sich öfters Mängel an Rädern und Bereifung, was wohl auf die Beliebtheit in der Tuning-Szene zurückzuführen ist. Das kann heute zum Problem werden: Unverbastelte Calibras sind eher schwer zu finden.

Noch ein Stern am 30er-Himmel ist die Mercedes E-Klasse (W124), die 1989 ein Facelift erhielt, unter anderem mit verchromten Zierleisten, Holzverkleidung an den Türinnenseiten und Lenkrad und Schalthebel mit Lederüberzügen. TÜV-relevant war 1995 und 2001 wenig, echte Langzeitqualitäten bescheinigen die Prüfer.

Ebenfalls 1989 an den Start gegangen sind die Modelle Citroen XM, Subaru Legacy und Nissan Maxima. Letzterer grenze an ein Wunder, stellten die TÜV-Prüfer 2001 fest. Der Maxima sei immer besser als der Durchschnitt. Das Gegenteil war beim Franzosen der Fall: Schon früh (1995) überraschte der Citroen mit Mängeln an relevanten Teilen.

Grundsätzlich empfiehlt der TÜV, beim Kauf eines Oldtimers Experten zu Rate zu ziehen und ein Gutachten einzuholen – so könne man den Zustand und den angemessenen Preis in Erfahrung bringen. Weiterer Tipp: Wer einen Oldtimer besitzt, sollte ein “H-Kennzeichen” beantragen und so Steuern sparen.

Auch vergünstigte Versicherungstarife lohnen sich. Außerdem gelten bestimmte Ausnahmeregeln, etwa bei der Einfahrt in eine städtische Umweltzone, teilt der Verband mit. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen: ein Oldtimer-Gutachten, das den Originalzustand ausweist. mid/Mst

Vorsicht und Rücksicht bei Schnee und Eis

Wenn es kalt und frostig wird, sind nicht nur glatte Straßen eine mögliche Gefahrenquelle, sondern auch schlechte Sicht und Eisplatten auf Pkw- oder Lkw-Dächern. Das müssen Verkehrsteilnehmer beachten:

Als Grundregel gilt – natürlich bei jedem Wetter: Der Fahrer trägt immer die Verantwortung. Das ist bei schlechter Sicht oder glatten Straßen natürlich umso wichtiger, da die Unfallgefahr steigt und Rücksicht und Umsicht das Fahrverhalten noch stärker prägen sollten als sonst. Denn schon kleine Unachtsamkeiten oder Fahrfehler können schlimme Folgen haben.

Um den Blick ungetrübt auf die Straße werden zu können, ist beispielsweise ein kleines frei gekratztes Guckloch in der Frontscheibe nicht ausreichend. Auch die restlichen Scheiben sowie die Beleuchtung muss von Schnee und Eis befreit werden, sonst drohen zehn bis 35 Euro Bußgeld, teilt die ARAG mit.

Wenn es kräftig geschneit hat und Schnee und Eis Dächer und Scheiben von Fahrzeugen bedecken, dann ist eine Grundreinigung samt Enteisung angesagt. Jeder Fahrer ist vor dem Fahrtantritt verpflichtet, das Auto oder den Lkw von Schnee und Eis zu befreien. Unterlässt er das, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unfällen wird es mit großer Wahrscheinlichkeit Ärger mit der Kfz-Versicherung geben.

Während sich ein Pkw recht schnell und einfach von Schnee und Eis befreien lässt, ist die Reinigungsaktion für Lkw-Fahrer deutlich aufwändiger. Deshalb bieten viele Betreiber von Autobahnraststätten spezielle Gerüste an, von denen aus Lkw-Fahrer das Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Dennoch sollten Autofahrer folgendes beachten: “Nachfolgende Fahrzeuge sollten im Winter generell einen großzügigen Sicherheitsabstand zu Lastwagen halten”, betont der TÜV Rheinland-Fachmann Thorsten Rechtien. “Besondere Vorsicht gilt an Autobahnauffahrten. Wenn Lastwagen beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.” mid/Mst

Grüne Prüfplakette läuft ab

Der TÜV erinnert: Grüne Prüfplaketten laufen bald ab. Das Fälligkeitsdatum zeigt dabei immer nach oben. Bei Überschreitung der HU-Prüffristen drohen Zusatzkosten oder gar ein Bußgeld. Sogar einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg kann man bekommen.

Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptuntersuchung. Viele Autofahrer versäumen zum Jahreswechsel den HU-Termin. Für Autos, deren HU-Termin bereits seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist, sieht der Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von 15 Euro vor. “Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf die über zwei Monate überfälligen Fahrzeuge bei der HU ein umfangreicherer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent”, erklärt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen.

“Des Weiteren könnte die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, sollte es sich beispielsweise nachträglich herausstellen, dass das Fahrzeug womöglich mängelbehaftet war”, erläutert der Fahrzeugexperte. Bei einer überfälligen HU von mehr als vier Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Der Fahrzeugexperte warnt davor, den HU-Termin unnötig auf die lange Bank zu schieben beziehungsweise verstreichen zu lassen: “Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei und Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß vorstellen.” Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette könne durch Ordnungsämter oder die Polizei bereits im ersten Monat der Überziehung eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängt werden. Dadurch habe der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Lauferei. mid/wal