Gerichtshof bestätigt: AfD Baden-Württemberg bleibt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Stuttgart – Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies eine Beschwerde der AfD gegen die Einstufung und Bekanntgabe als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zurück.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband am 13. Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben. Am Tag darauf veröffentlichte es anlässlich der Bekanntgabe des baden-württembergischen Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2021 eine Pressemitteilung, in der es die Beobachtung öffentlich bekannt gab. Einen hiergegen gerichteten Eilantrag der AfD hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November 2023 abgewiesen.

Im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zur Rückweisung der AfD-Beschwerde heißt es jetzt, dass das Landesverfassungsschutzgesetz entgegen der Auffassung des Antragstellers auch auf politische Parteien anwendbar sei. Der besondere Schutz der Parteien durch das Grundgesetz schließe eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht aus. Eine verfassungsschutzrechtliche Beobachtung von Parteien sei auch mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit vereinbar.

Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes lägen vor, so das Gericht. Als Anhaltspunkt genannt wird unter anderem “das Eintreten für einen ethnischen Volksbegriff durch Mitglieder des Antragstellers”. Darüber hinaus gebe es Anhaltspunkte einer “diskriminierenden Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund gegenüber denjenigen ohne Migrationshintergrund” sowie für eine mögliche Herabwürdigung von Muslimen.

Der Beschluss vom 11. November ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar (1 S 1798/23).

red

Verfassungsschutz: Rund 100 “Identitäre” in Baden-Württemberg

Berlin – Die durch den Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte “Identitäre Bewegung” hat offenbar einen Schwerpunkt in Baden-Württemberg. Rund ein Fünftel der bundesweit rund 500 Aktivisten verortet der baden-württembergische Verfassungsschutz im Südwesten, wie aus einer Antwort der dortigen Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht, über die der “Spiegel” berichtet.

Die Regionalgruppe “Identitäre Bewegung Schwaben” tritt demnach seit Herbst 2023 unter der Bezeichnung “Reconquista 21” in Erscheinung und pflegt personelle Verbindungen zur AfD. Zuvor sei die Gruppe unter dem Namen “Wackre Schwaben” aktiv gewesen. Mitglieder der “Identitären Bewegung Schwaben” nahmen laut Verfassungsschutz an Diskussionsveranstaltungen und Stammtischen des baden-württembergischen Landesverbands der Jungen Alternative teil, bei denen auch AfD-Bundestagsabgeordnete anwesend waren.

Wie umtriebig die Rechtsextremen offenbar sind, zeigen Aktivitäten, die der Landesverfassungsschutz auflistet. Rund 20 Banner- und Flyeraktionen, Wanderungen oder sonstige Aktionen sollen es 2023 gewesen sein. Eine Gruppierung namens “Pforzheim Revolte” habe sich abgespalten, hieß es. Sie zähle seit August 2023 nicht mehr zur “Identitären Bewegung”, sondern müsse dem Umfeld der Jugendorganisationen des NPD-Nachfolgers “Die Heimat” sowie der Partei “Der III. Weg” und somit dem Neonazismus zugeordnet werden. Gegen fünf Personen laufen im Zusammenhang mit der “Identitären Bewegung” Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, heißt es in der Antwort der baden-württembergischen Landesregierung.

red