Tesla verliert Prozess gegen Verbraucherzentrale: Wächter-Modus illegal in Deutschland

Die jüngste Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Tesla hat der Elektroauto-Hersteller teilweise verloren. Gegenstand der Verhandlung war u.a. der Wächter-Modus, der über diverse Kameras eine 360-Grad-Überwachung des Fahrzeugs bis zu einer Entfernung von 200 Metern ermöglicht. Dieses Vorgehen ist in Deutschland strafbar und verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht. Der Auto Club Europa (ACE) erläutert die rechtliche Lage rund um Kameras und Videoaufzeichnungen am oder im Auto.

Den Wunsch, das eigene Auto vor Vandalismus oder anderen Schäden zu schützen und daher per Kamera zu überwachen, haben viele Autobesitzer. Problematisch dabei ist, dass die Umgebung und eben auch zufällig vorbeilaufende Personen erfasst werden. Die Aufzeichnung, wie bei Teslas Wächter-Modus, erfolgt anlasslos und dauerhaft, was nicht der Datenschutzverordnung (DSGVO) entspricht.

Der ACE empfiehlt deswegen allen Autobesitzenden keinen Gebrauch von dieser oder ähnlichen Funktionen zu machen, um kein Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes zu riskieren. Über die Fahrzeugeinstellungen lässt sich der Modus bei Tesla deaktivieren. Achtung: Oft ist der Modus nach Updates erneut aktiviert, daher am besten vor Fahrtantritt kontrollieren. Für Außenstehende und Passanten ist der aktivierte Wächtermodus an einem großen roten Kreis in der Mitte des Displays zu erkennen.

Verbreiteter ist hierzulande die Nutzung von sogenannten Dashcams, also kleinen Videokameras, die meist am Armaturenbrett oder der Frontscheibe angebracht sind. Diese filmen das Geschehen während der Fahrt und sollen so das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer aufzeigen. Wichtig dabei ist, dass nur kurz und anlassbezogen gefilmt wird.

Viele Kameras überschreiben in regelmäßigen Abständen die Daten. Meist sind sie zusätzlich mit einem Sensor ausgestattet, der Erschütterungen oder ähnliches erkennt und in diesem Ausnahmefall die Aufzeichnungen länger speichert. In diesem Sinne dürfen Dashcams die Aufnahmen nur speichern, wenn es tatsächlich zu einem Unfall oder ähnlichem gekommen ist. Sind Personen, Kennzeichen oder andere persönliche Informationen zu sehen, dürfen solche Aufzeichnungen nicht ohne Zustimmung im Internet oder anderweitig veröffentlicht werden.

Die Verwendung von Dashcams ist in der Praxis stark umstritten. Als Beweismittel können Aufnahmen nur in Einzelfällen vor Gericht zugelassen werden, wenn die Interessen des oder der Geschädigten überwiegen. Die Verwendung von Dashcams ist also mit Vorsicht zu genießen und könnte eine persönlichkeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Klage nach sich ziehen.

Auch bei der Einparkhilfe kommen häufig Kameras zum Einsatz, welche die Umgebung rund um das Auto filmen. Im Unterschied zum Wächtermodus oder Dashcam-Aufnahmen geben diese lediglich die aktuelle Situation wieder und erweitern so das Sichtfeld des Fahrers oder der Fahrerin. Eine Aufzeichnung oder Speicherung findet hingegen nicht statt, sodass es im Fall der Einparkkameras auch keine Bedenken bezüglich des Datenschutzes gibt.

mid/asg

Opel präsentiert den neuen Corsa 2023 mit Elektro- und Hybrid-Antrieben

Die Rüsselsheimer bringen den neuen Opel Corsa noch im Jahr 2023. Der Neue wird mit komplett neuen Elektro- sowie Hybrid-Antrieben vorfahren. Die Kunden erwartet ein neues Styling mit dem charakteristischen Markengesicht Opel Vizor an der Front und selbstbewusst mittig am Heck platziertem Namenszug.

“Der Opel Corsa ist seit mittlerweile mehr als 40 Jahren ein Bestseller. In den vergangenen beiden Jahren war er außerdem der meistverkaufte Kleinwagen Deutschlands sowie 2021 das meistverkaufte Auto überhaupt in Großbritannien. Dieser Erfolg ist für uns Bestätigung und Anspruch zugleich. Deshalb machen wir den Corsa jetzt noch moderner, emotionaler, besser. Mit scharfem Design, Top-Technologien aus höheren Klassen sowie neuer, lokal emissionsfreier Elektro- und Hybrid-Technik wollen wir die Kunden erneut begeistern und ihnen zeigen, was sie heute alles von einem Kleinwagen erwarten können”, sagt Opel CEO Florian Huettl.

Das Markenlogo an Front und Heck ist künftig – je nach Ausstattungslinie – in Schwarz oder mattem Satin-Silber gehalten. Die optischen “Lufteinlässe” im unteren Bereich sind größer als bisher gestaltet, was dem Corsa visuell einen festeren Stand auf der Straße verleiht.

Neu ist die Lackierung Grafik Grau. Es gibt neue Sitzmuster und ein neues Schalthebel- und Lenkrad-Design. Das Highlight – sowohl optisch als auch technisch – stellt das auf Wunsch volldigitale Cockpit mit neuem Infotainment dar. Das Navigationssystem bietet Connected Services, die natürliche Spracherkennung “Hey Opel” sowie Over-the-Air-Updates. Darüber hinaus wurden die Anzeigen im 10-Zoll-Farbtouchscreen von Navigations- und Multimedia-System sowie im Fahrerinfodisplay noch klarer gestaltet.

Erstmals lassen sich kompatible Smartphones mit Apple CarPlay und Android Auto kabellos mit den Multimedia-Systemen des Fahrzeugs verbinden und auch wieder aufladen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Assistenzsysteme. Das Angebot reicht von einer neuen, hochauflösenden Panorama-Rückfahrkamera über den intelligenten Geschwindigkeitsregler und -begrenzer sowie Flankenschutz bis hin zum Frontkollisionswarner mit automatischer Gefahrenbremsung und Fußgängererkennung.

Künftig gibt es den vollelektrischen Kleinwagen mit einer Leistung von 100 kW/136 PS und einer verbesserten Reichweite bis zu 357 Kilometer als auch mit 115 kW/156 PS und bis zu 402 Kilometer Reichweite gemäß WLTP. In rund 30 Minuten kann die Batterie per Schnellladung auf bis zu 80 Prozent wieder aufgefüllt werden (20 – 80 Prozent), so der Hersteller.

Erstmals bietet Opel den Kunden die Möglichkeit, auch auf Hybride mit 48-Volt-System umzusteigen. Die 74 kW/100 PS und 100 kW/136 PS starken Triebwerke kommen mit einem neuen Doppelkupplungs-Automatikgetriebe.

mid/jub