
Die Union hat in einem Bundestagsantrag die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz vor sogenannten “K.O.-Tropfen” zu ergreifen. Die Partei betont die Dringlichkeit, den Verkauf von “Knockout-Tropfen” mit der meistverwendeten Substanz GBL unter Strafe zu stellen. Auch der bloße Besitz dieser Substanz, selbst in kleinen Mengen, sollte strafbar sein, um mögliche Missbrauchsopfer effektiv zu schützen.
Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Union vor, GBL in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Dies solle verhindern, dass “K.O.-Tropfen”, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden, weiterhin leicht im Internet bestellbar sind und teilweise sogar offen als solche beworben werden. Stephan Pilsinger, Gesundheitspolitiker der CSU, betonte, dass es notwendig sei, dieses Problem auf nationaler und europäischer Ebene anzugehen, um den freien Verkauf der Substanz zu beenden.
Derzeit sind “K.O.-Tropfen”, die dazu verwendet werden, Opfer willen- und hilflos zu machen, faktisch in Deutschland frei erhältlich. Obwohl der missbräuchliche Gebrauch von GBL bereits als gefährliche Körperverletzung strafbar ist, fällt diese Substanz im Gegensatz zu ähnlichen Stoffen bisher nicht unter das strenge Betäubungsmittelgesetz. Dies macht sie leicht erhältlich und präsentiert somit ein ernsthaftes Risiko.
Die Union schlägt vor, lediglich die legitime industrielle Nutzung von GBL unter strengen Regulierungsmaßnahmen auszunehmen, um die notwendige Verwendung in der Massenproduktion sicherzustellen.
red