Urteil: Gericht gibt Flüchtlingen das Recht auf Familienzusammenführung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum sogenannten Familienflüchtlingsschutz bestätigt und das anderslautende erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Familienflüchtlingsschutz wird der Ehegattin oder dem Ehegatten eines Flüchtlings unter bestimmten Bedingungen “automatisch” gewährt, ohne dass der Ehegatte in seiner eigenen Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen muss. Hat ein anerkannter Flüchtling in seinem Herkunftsstaat aber mehrere Frauen geheiratet, kann nur eine der Ehefrauen den von ihrem Ehemann abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz erhalten, wie das Oberverwaltungsgericht laut Mitteilung vom Freitag bereits am Mittwoch urteilte.

Dies ergebe sich sowohl aus dem deutschen Recht als auch aus dem Recht der Europäischen Union. Die weitere Ehefrau habe in einem solchen Fall lediglich einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren eigenen Asylantrag individuell prüft. Dies hatte im konkreten Fall lediglich zur Zuerkennung subsidiären Schutzes geführt, was aber nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens war.

Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Urteil vom 17. Mai 2023 – OVG 3 B 24/22).

red

Waghalsige Manöver: Zwei 19-jährige Frauen liefern sich illegales Autorennen in Ludwigsburg

Ludwigsburg – In den frühen Morgenstunden des Donnerstags lieferten sich zwei 19-jährige Frauen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Ludwigsburg. Mit einem BMW und einem VW bogen sie aus der Einfahrt eines Supermarktes in die Schwieberdinger Straße ab und rasten mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Innenstadt. Dabei wechselten sie waghalsigen Manövern mehrfach abrupt die Fahrspuren und schnitten sich gegenseitig.

Ein aufmerksamer Streifenwagen verfolgte das Geschehen und konnte die beiden Fahrzeuge schließlich an einer roten Ampel an der Einmündung zur Martin-Luther-Straße stoppen. Kurz zuvor hatte die VW-Fahrerin erneut einen gefährlichen Spurwechsel vollzogen und wäre beinahe mit dem Streifenwagen kollidiert. Die Polizeibeamten konnten den Zusammenstoß jedoch durch eine beherzte Gefahrenbremsung verhindern.

Die Polizei beschlagnahmte die Führerscheine und untersagte ihnen die Weiterfahrt. Gegen die beiden wird nun wegen der Veranstaltung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt.

red