Verbraucherschutz bis hinter die Haustür

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Der derzeitige Homeoffice-Boom erhöht das Risiko, Opfer von unseriösen Haustiergeschäften zu werden. Ob es um Zeitschriftenabos, Stromanbieter- oder Internetverträge oder angeblich hochwertige Bücher geht, man fühlt sich nach dem Klingeln an der Haustür unter Druck gesetzt. Immer noch werden viel zu viele Verträge auf diese Art und Weise abgeschlossen.

Dass das Gesetz wenig Schutz vor den unerbetenen Gästen bietet, zeigt eine erfolglose Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie hatte im Jahr 2017 den Stromanbieter lekker Energie GmbH verklagt, nachdem sich Verbraucherinnen und Verbraucher über an der Haustür untergeschobene Energielieferverträge beschwert hatten.

“Anders als Telefon- oder E-Mail-Werbung werden Haustürgeschäfte im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt”, erläutert Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. “Aus unserer Sicht stellen sie aber eine genauso unzumutbare Belästigung dar. Mit der Klage wollten wir Hausbesuche ohne vorherige Einwilligung daher generell verbieten lassen.”

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In der ersten Instanz war die Klage erfolgreich, in der zweiten wurde das Urteil jedoch abgeändert. Dies wollte die Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht hinnehmen und hat das Urteil überprüfen lassen. Die Beschwerde hat der Bundesgerichtshof jetzt zurückgewiesen, das Verfahren ist damit beendet.

Haustürgeschäfte können also weiterhin ohne Einschränkung stattfinden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert eindeutige gesetzliche Regelungen der kommenden Bundesregierung. Bis dahin sollten Vertreterinnen und Vertreter an der Haustür konsequent abgewiesen werden.

Lars Wallerang / glp