Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung vorerst aus

Im juristischen Streit mit der AfD lenkt das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst ein: Die umstrittene Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ wird bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht weiter öffentlich kommuniziert.

Köln/Berlin – Politisch brisant, juristisch umstritten: Die geplante Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist vorerst vom Tisch – zumindest öffentlich. Am Mittwoch gab das BfV im laufenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine sogenannte „Stillhaltezusage“ ab. Damit erklärt sich die Behörde bereit, bis zur gerichtlichen Entscheidung auf öffentliche Aussagen zur umstrittenen Einstufung zu verzichten.

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Hintergrund ist ein Eilantrag der AfD vom 5. Mai, in dem die Partei juristisch gegen die Hochstufung vorgeht. Sie verlangt, dass das BfV weder öffentlich noch intern die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet oder führt. Als Reaktion darauf erklärte das BfV nun – ohne rechtliche Verpflichtung anzuerkennen – die Hochstufung bis zur gerichtlichen Entscheidung auszusetzen. Zudem wurde die entsprechende Pressemitteilung vom 2. Mai von der Webseite der Behörde entfernt.

Der Schritt bedeutet jedoch keinen Rückzug in der Sache: Das BfV hält nach wie vor an seiner inhaltlichen Bewertung fest. Die vorläufige Aussetzung ist rein prozessual begründet, da die Folgen einer solchen Einstufung für eine politische Partei erheblich sind – insbesondere im Vorfeld anstehender Wahlen.

Bis eine endgültige juristische Entscheidung getroffen ist, könnten mehrere Instanzen nötig werden – das Verfahren dürfte sich über Monate, möglicherweise Jahre, hinziehen.

red

Verwendete Quelle: Verwaltungsgericht Köln