Vermieter müssen draußen bleiben

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 Zwischendurch mal unauffällig in der Wohnung nach dem Rechten schauen? Oder wenigstens einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Von wegen: Das dürfen Vermieter nicht. Solange nichts anderes vereinbart ist, müssen sie den Mietern beim Einzug alle Schlüssel aushändigen. Und: Ohne Erlaubnis dürfen sie die Wohnung grundsätzlich nicht betreten, so das R+V-Infocenter.

Die Rechtsprechung steht bei der “Schlüsselfrage” eindeutig auf Seiten der Mieter. Vermieter haben kein Recht dazu, die Räume ohne Erlaubnis zu betreten – auch wenn ihnen der Mieter den Schlüssel freiwillig überlassen hat. Unbefugtes Betreten gilt als Hausfriedensbruch und ist strafbar.

Nur in absoluten Notfällen ist es gerechtfertigt, eine Wohnung ohne Erlaubnis zu betreten. Das kann beispielsweise ein Wasserrohrbruch oder ein Brand sein. “Wenn eine konkrete Gefahr für Haus und Wohnung besteht und die Bewohner nicht zuhause sind, darf der Vermieter für Notfallmaßnahmen in die Wohnung – im Zweifel auch ohne Schlüssel”, sagt der R+V-Experte Sascha Nuß. Das bedeutet: Falls der Zutritt beispielsweise im Brandfall nicht anders möglich ist, kann der Vermieter die Wohnungstür aufbrechen lassen.

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Er rät Mietern jedoch, eine solche Situation möglichst zu vermeiden: “Sie können einen Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Verwandten deponieren und den Vermieter darüber informieren.” Auf keinen Fall sollte ein Schlüssel unter der Fußmatte liegen oder im Blumentopf stecken, so Nuß: “Einbrecher kennen die gängigen Verstecke.”

Rudolf Huber / glp