Volksbegehren „Rettet die Bienen“

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Das Innenministerium hat das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ am 14. August 2019 zugelassen. Vorausgegangen war ein Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit knapp 36.000 Unterstützungsunterschriften, der von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens am 26. Juli 2019 eingereicht wurde. Nun können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen

Ludwigsburgerinnen und Ludwigsburger, die das Volksbegehren unterstützen wollen, können sich bei der Stadt Ludwigsburg im Zeitraum: 18. Oktober 2019 bis Freitag, 17. Januar 2020, in eine Liste eintragen (amtliche Sammlung).

Sie liegt aus im Bürgerbüro Stadtmitte, Wilhelmstraße 9. Die Öffnungszeiten sind montags von 7.30 bis 16 Uhr, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

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In die Liste eintragen kann sich, wer zum Zeitpunkt des Eintrags in Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Das sind alle Personen, die an diesem Tag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg leben und nicht per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.