Warnung vor EU-Abgasnorm Euro-7: Union befürchtet Verlust von bis zu 300.000 Arbeitsplätzen

Die geplante EU-Abgasnorm Euro-7 ab 2025 könnte nach Ansicht der Union zu einem „Verlust von bis zu 300.000 Arbeitsplätzen“ führen. Davor warnen die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion für Umwelt bzw. Verkehr, Steffen Bilger (CDU) und Ulrich Lange (CSU), in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), über das die „Bild“ berichtet. „Es kann Sie auch als Umweltministerin nicht kalt lassen, dass Menschen hierzulande ihre Arbeit durch überhöhte Anforderungen aus Brüssel, die unsere Automobilindustrie massiv unter Druck bringen, verlieren könnten“, schrieben die Oppositionspolitiker an die Umweltministerin.

„Wir fordern Sie deshalb auf, sich bei den anstehenden europäischen Verhandlungen zur Euro-7-Abgasnorm für sinnvolle und technologisch auch umsetzbare Lösungen sowie für realistische Testbedingungen einzusetzen, so dass es nicht zu Strukturbrüchen und einem vorzeitigen faktischen Verbrenner-Aus kommt“, hieß es weiter. Bilger und Lange appellierten zudem an Lemke, ihre Forderung nach längeren Einführungsfristen der verschärften Normen bei den anstehenden Verhandlungen im EU-Ministerrat durchzusetzen: „Voraussetzung für eine starke deutsche Verhandlungsposition ist eine zielgerichtete, unideologische Abstimmung innerhalb der Ampel-Regierung. Lassen Sie außerdem Ihren Worten Taten folgen und sorgen Sie für realisierbare Übergangszeiten für die Umsetzung der Vorschriften.“

red

Autowäsche zu Hause: Das müssen Sie beachten, um Bußgelder zu vermeiden

Mit den ersten Sonnenstrahlen steht bei vielen Autofahren auch die eingehende Pflege des eigenen Fahrzeugs auf dem Programm. Der Auto Club Europa (ACE) welche Bestimmungen in Bezug auf die Autowäsche zu Hause unbedingt beachtet werden sollten.

Autos dürfen in einigen Regionen nur unter strengen Auflagen im eigenen Garten von Hand gewaschen werden, da schnell umweltschädliche Stoffe wie Öl oder Benzin ins Grundwasser gelangen könnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Auto zu Hause auf dem eigenen Grundstück gewaschen werden darf, ist von Region zu Region unterschiedlich. Teilweise ist das Abspritzen des Fahrzeugs mit klarem Wasser erlaubt, sofern das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein offenes benachbartes Gewässer gelangt. Was erlaubt ist, muss der jeweiligen örtlichen Satzung entnommen werden.

In einigen Regionen muss auch der Wochentag berücksichtigt werden: So ist es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen sonntags und an Feiertagen verboten, öffentlich wahrnehmbare Aufgaben wahrzunehmen, wozu auch die Autowäsche zählt. Andere Bundesländer verbieten das Autowaschen an einzelnen Feiertagen oder erlauben zumindest die Nutzung vollautomatisierter Waschanlagen.

Das Bußgeld ist ebenfalls regional unterschiedlich und beginnt häufig bei 25 Euro, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aber auch erst ab 500 Euro. Im Extremfall können, wie in Sachsen bis zu 100.000 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei nach der Gefahr, die für die Umwelt entsteht.

Auf Privatgrundstücken ist eine Motorwäsche, das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln und technischen Hilfsmitteln wie Dampfstrahlern sowie die Wäsche innerhalb von Wasserschutzgebieten generell verboten. Lediglich Staubsaugen, feine Politur auftragen und mit Wasser die Scheiben reinigen, ist im eigenen Garten erlaubt.
Da das Waschen auf der Straße in der Regel als genehmigungspflichte Sondernutzung angesehen wird und zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beschmutzen oder Benetzen der Straße verboten ist, ist das Waschen auf der Straße praktisch kaum möglich.

Wer sein Auto ausgiebig waschen möchte, muss also zwangsläufig einen dafür vorgesehenen Waschplatz aufsuchen. Nur so kann das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Abwasser aufgefangen werden. Geeignet sind dafür Waschanlagen mit und ohne Selbstbedienung.

Auch wenn das Waschen von Hand in einigen Regionen unter Einhaltung entsprechender Auflagen erlaubt ist, empfiehlt der ACE, das Fahrzeug nur in Waschanlagen zu waschen, um zu verhindern, dass die Umwelt nicht unnötig belastet wird. Bei jeder Autowäsche besteht die Gefahr, dass sich umweltschädliche Stoffe wie Öl und Benzin vom Auto lösen und doch irgendwie über unbefestigten Boden ins Grundwasser gelangt. Auch für diejenigen, die ihr Auto lieber per Hand waschen, gibt es entsprechende Waschanlagen.

mid/asg