Was von der Rente übrig bleibt

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Der Trend ist unübersehbar: Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2020 bereits knapp zwei Drittel aller Leistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente einkommensteuerpflichtig. Tendenz: weiter steigend.

Dahinter steckt das Alterseinkünftegesetz, mit dem seit 2005 der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2040 beschlossen wurde. Wer seinen Ruhestand im Alter finanziell unabhängig genießen will, sollte deshalb regelmäßig Kassensturz machen und seine Nettoansprüche berechnen, empfiehlt die uniVersa Versicherung.

Im ersten Schritt sollte man sein Versorgungsziel definieren. Also ausrechen, wie viel man monatlich zum Leben braucht. Von den jeweiligen Bruttorenten, über die die Anbieter regelmäßig per Renteninfo und Wertmitteilung informieren, gilt es im zweiten Schritt zu ermitteln, ob und wieviel Sozialabgaben an gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die Krankenkassen geben dazu Auskunft.

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Im dritten Schritt sollte man sich dann bei den Anbietern informieren, wie die jeweiligen Rentenansprüche versteuert werden müssen, um in etwa die spätere Steuerbelastung kalkulieren zu können. Genauere Berechnungen zur steuerlichen Situation führen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine durch.

“Nicht vergessen sollte man bei der Kalkulation der Alterseinkünfte die jährliche Preissteigerung und bei Verheirateten, wie der Partner im Todesfall abgesichert ist und mit welchen Hinterbliebenenansprüchen man rechnen kann”, so die uniVersa. Auch dies sei bei den einzelnen Rentenarten oft unterschiedlich geregelt.

Rudolf Huber / glp