Wenn’s im Auslands-Urlaub kracht

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Auch wenn gerade im Urlaub der bloße Gedanke daran mehr als unangenehm ist: Eine Autopanne oder ein -unfall können immer vorkommen – auch fern der Heimat. Der ACE gibt Tipps für den Ernstfall.

Um entspannt und ohne Kostenrisiko mit dem Auto ins Ausland zu fahren, empfiehlt der Automobilclub neben einem Kfz-Schutzbrief für europaweite Unfall- und Pannenhilfe eine Vollkasko- und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung: Die Vollkasko-Police übernimmt die entstehenden Kosten auch bei einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder nach einem Diebstahl. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bewahrt vor den bei einem Auslandsunfall erheblich höheren Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, die auch im Erfolgsfall nicht immer erstattet werden.

Ist eine Reise ins Ausland geplant, sollten vor Reiseantritt unbedingt Informationen über die Verkehrsregeln auf der Route eingeholt werden – auch dann, wenn es nicht der erste Trip in das jeweilige Land ist. In Spanien beispielsweise gelten erst seit kurzem neue Regelungen beim Tempolimit. So ist innerorts auf Straßen mit nur einer Fahrspur eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h zu beachten. Bei zwei Fahrspuren – jeweils einer für jede Fahrtrichtung – sind maximal 30 km/h erlaubt.

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Bei Autofahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei und die Ukraine ist die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK), auch als “Grüne Karte” bekannt, verpflichtend mitzuführen. In anderen Ländern ist sie zwar nicht zwingend erforderlich, doch kann sie bei einem Auslandsunfall grundsätzlich bei der Schadensabwicklung helfen.

Der europäische Unfallbericht dient dazu, den Ablauf eines Unfalls festzuhalten. Mit einem Vordruck im Gepäck – besser noch zwei: einen auf Deutsch und einen in der Sprache des Urlaubslandes – können Sprachbarrieren gemeistert werden. Unfallbeteiligte füllen ihn in der jeweiligen Muttersprache aus.

Bei einer Autopanne oder einem Unfall innerhalb Europas ist zunächst immer das Gleiche zu tun: Warnblinker anschalten, Rettungsweste anlegen, Unfall- oder Pannenstelle absichern, eventuell Verletzten helfen, sich selbst in Sicherheit bringen und den Notruf wählen. Den lokalen Rettungsdienst können Betroffene in jedem europäischen Land über die 112 alarmieren.

Der ACE empfiehlt im Pannenfall außerhalb Deutschlands stets die Polizei zu verständigen, um – gerade bei mehreren Unfallbeteiligten – Missverständnissen vorzubeugen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, rückt die Polizei nicht aus, um Bagatellunfälle aufzunehmen. In anderen Ländern, vor allem in Osteuropa, muss sie hingegen bei jedem Sachschaden gerufen werden, da die dortigen Versicherungsgesellschaften nur das von der Polizei erstellte Unfallprotokoll anerkennen.

Wer die Polizei vorsichtshalber informiert, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. ACE-Tipp: Das Unfallprotokoll nebst Aktenzeichen des Unfalls und der Adresse der Polizeistation für mögliche Rückfragen notieren.

Trägt man selbst die Schuld an dem Unfall, gilt es schnellstmöglich die eigene Versicherung zu kontaktieren. Liegt die Schuld bei einem anderen Unfallbeteiligten, ist das Gespräch mit der eigenen Versicherung nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein, um die Schuldfrage klarzustellen.

Rudolf Huber / glp