Wichtiger Sieg vor Gericht: SWLB darf Gasnetz in Kornwestheim weiter betreiben

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Ludwigsburg, Kornwestheim – Die Spannung war greifbar, als das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) ein wegweisendes Urteil verkündete, das über die Zukunft des Gasnetzes der drittgrößten Stadt des Landkreises Ludwigsburg  entscheiden sollte. Vor Gericht standen sich die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) und die unterlegene Netze BW GmbH, ein Unternehmen des EnBW-Konzerns, gegenüber. Es ging um nichts Geringeres als die Rechtmäßigkeit der Konzessionierung und die Frage, wer das Gasnetz in der Stadt Kornwestheim künftig betreiben darf. Das Urteil vom 25. Mai 2023 sollte die Gemüter beruhigen und für Klarheit sorgen – und es hatte weitreichende Konsequenzen.

Die Auseinandersetzung vor Gericht entfachte, als die Netze BW GmbH gegen die Stadt Kornwestheim vorging, die der SWLB die begehrte Gaskonzession zugesprochen hatte. Die Netze BW GmbH, die den Wettbewerb um die Konzession verloren hatte, erhob zahlreiche Rügen gegen das Auswahlverfahren der Stadt, um ihre eigenen Interessen zu verteidigen. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart wies letztinstanzlich den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadt Kornwestheim zurück. Damit war der Weg für die SWLB frei, das Gasnetz auch in Zukunft zu betreiben.

Johannes Rager, Geschäftsführer der SWLB, zeigte sich erleichtert über das Urteil und betonte die Bedeutung des rechtmäßigen Gewinns der Konzession. Bereits vor Jahren hatte die SWLB mit einem hochqualitativen Angebot überzeugt und den Zuschlag erhalten. Die langwierigen Konzessionsstreitigkeiten hätten jedoch nicht nur Zeit, sondern auch finanzielle Ressourcen aller beteiligten Parteien gekostet. Rager unterstrich die Notwendigkeit, diese Mittel stattdessen in nachhaltige Investitionen für die Gesellschafterkommunen zu stecken, anstatt sie in langwierige Rechtsstreitigkeiten zu investieren.

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“Die SWLB hat sich seit Jahrzehnten als treibende Kraft der Energiewende etabliert. Der kommunale Versorger aus Ludwigsburg geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und setzt konsequent auf erneuerbare Energieträger. Durch die Umstellung der Erzeugungskapazitäten von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien wird nicht nur Kornwestheim, sondern auch Ludwigsburg bis 2035 eine CO2-neutrale Versorgung erreichen. Von jedem Euro, den die SWLB im Jahr 2022 einnahm, fließen 35 Cent zurück in die Region. Diese Rückflüsse stärken die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort und tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen und Steuereinnahmen bei, teilte die SWLB in einer ersten Stellungnahme nach der Urteilverkündung mit.”

Die Gaskonzession in Kornwestheim war bereits seit 2008 in den Händen der SWLB, bis die Stadt im Jahr 2018 bekannt gab, dass der Gaskonzessionsvertrag enden würde. Im darauf folgenden wettbewerblichen Auswahlverfahren konnte die SWLB im Jahr 2020 erneut überzeugen und den Zuschlag für die Konzession erhalten. Die Netze BW GmbH akzeptierte die Entscheidung der Stadt nicht und leitete ein gerichtliches Verfahren ein. Das nun gefällte Urteil des OLG Stuttgart bestätigt jedoch, dass sowohl die Stadt als auch die SWLB den rechtmäßigen Weg eingeschlagen haben.

Christian Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der SWLB, betonte die Bedeutung des Urteils und die Rolle der SWLB als Netzbetreiberin. Neben der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme trägt das Unternehmen maßgeblich zur Energie- und Wärmewende bei und unterstützt die Stadt Kornwestheim bei ihrem Ziel, bis 2035 CO2-neutral in Bezug auf die Wärmeversorgung zu sein, und das sogar fünf Jahre früher als von der Landesregierung Baden-Württemberg gefordert und zehn Jahre vor den Vorgaben der Bundesgesetzgebung.

red / ag