Höchste Pandemiestufe ab Montag in Baden-Württemberg

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Baden-Württembergs Ministerpäsident Winfried Kretschmann ruft aufgrund der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober in Kraft. Das gab die Landesregierung am Samstag bekannt.

Die stark steigenden Infektionszahlen veranlasst die baden-württembergische Landesregierung, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober, beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig, heißt es in der Pressmitteilung. Dazu wird die Corona-Verordnung entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Ministerpräsident Kretschmann: „Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Deshalb hat das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Diese definiert zusätzliche, weitergehende  Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten. Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen.“

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Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Was bedeutet die Ausrufung der dritten Pandemiestufe?

Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß dem Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen ergriffen.

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

  • Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
  • Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
  • Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
  • Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.
  • Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes.
  • Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
  • Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

red