Keine Corona-Demos am Wochenende in Stuttgart – Gericht bestätigt Verbote

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Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat heute die Eilanträge für die sogenannten “Querdenker-Demos”, die für kommenden Samstag geplant waren, abgewiesen. Das verhängte Demo-Verbot der Stadt Stuttgart bleibt somit erst einmal bestehen.

Mit den in Streit stehenden Bescheiden hatte die Stadt Stuttgart die für den kommenden Samstag geplanten Versammlungen zu den Themen „Es reicht!!!“ und „Es reicht! Wir gestalten unsere Zukunft“ im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz verboten. Sie hat dies damit begründet, dass die von den Versammlungen ausgehenden Gefahren nur mit einem Verbot abgewendet werden könnten. Die Verhängung von Auflagen anstelle eines Verbots sei nicht geeignet, denn es mangele den Antragstellern an der erforderlichen Zuverlässigkeit, so dass die Einhaltung dieser Auflagen nicht gewährleistet wäre. Vielmehr wäre zu erwarten, dass sich die Versammlungen wegen desselben Teilnehmerkreises in ähnlicher Weise wie die am 13.03.2021 in Stuttgart stattgefundenen Versammlung entwickeln würden. Sie stützt sich für diese Annahme auf die bei dieser Versammlung gemachten Erfahrungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Laut dem Verwaltungsgericht in Stuttgart kann dieser Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim angefochten werden.

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Hintergrund: Am Karsamstag protestierten bei mehreren Kundgebungen in Stuttgart etwa 15.000 Anhänger der „Querdenker“-Bewegung gegen die Corona-Politik – teilweise ohne Masken und Abstand. Dabei kam es auch zu Gewalt gegen Journalisten. OB Nopper kritisierte die teilweise Missachtung der Corona-Verordnungen während der Proteste scharf.

red