Ab dem 24. April gelten in Baden-Württemberg die Regelungen der Bundesnotbremse. Hintergrund ist das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz, das ab Samstag greift.
Landesverordnung wurde angepasst
Um an die Bundesregeln besser anzuschließen, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung Freitagnacht angepasst und veröffentlicht. Basis für die Regelungen und Einschränkungen sind jetzt grundsätzlich die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI).
Hier finden Sie einen Überblick:
Link: Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick
red
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg