Ab 27. April: Maskenpflicht in Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg führt ab dem 27. April eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat heute nach einer Kabinettsbesprechung erklärt, dass ab dem 27. April eine Maskenpflicht in Baden-Württemberg gilt. Ab dem kommenden Montag (27. April) müssen Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr bedeckt werden. Kretschmann begründete dies am Dienstag in Stuttgart damit, dass sich bisher zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken gehalten haben.

red

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