Ab Mitternacht: Lockerungen für Geimpfte und Genesene

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Die Verordnung, die vollständig geimpften und genesenen Personen in Deutschland wieder mehr Rechte einräumt, ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit um Mitternacht in Kraft.  

Hier zu lesen: BAnz AT 08.05.2021 V1

Es war ein heißes Eisen. Und ganz Deutschland diskutierte darüber. Sollten Geimpfte in der Corona-Krise mehr Freiheiten genießen? Nach dem der Deutsche Bundestag Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemie-Beschränkungen beschlossen hatte, passierte die Verordnung nun auch den Bundesrat. Nach der heutigen Veröffentlichung der Verordnung im Bundesanzeiger gilt ab Mitternacht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln.

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Die Verordnung sieht vor, das vollständig Geimpfte und Genesene zukünftig keinen negativen Test mehr benötigen, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.

Weiterhin ist es vollständig geimpften oder genesenen Personen erlaubt sich unbeschränkt treffen zu dürfen. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.

Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante “mit besorgniserregenden Eigenschaften” infiziert ist. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt aber weiter die Quarantänepflicht.

Ausweisen sollen sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni 2021 kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.

red