Ab Mittwoch: Weitere zahlreiche Öffnungen und Lockerungen im Landkreis

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LUDWIGSBURG. Die Corona-Situation in Deutschland und auch in der Region entwickelt sich weiter positiv. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg ist am Montag fünf Tage hintereinander unter 50 gelegen. Da außerdem das Robert-Koch-Institut (RKI) die Zahlen am Dienstag bestätigt hat, gibt es ab Mittwoch (09.06.21) weitere Lockerungen. Das gab das Landratsamt Ludwigsburg am Dienstag bekannt. „Die Entwicklung der Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg ist erfreulich. Sie macht es möglich, Schritt für Schritt ins normale Leben zurückzukehren. Bei aller Freude darüber sollten wir dennoch vorsichtig bleiben, damit sich das Coronavirus nicht wieder stärker ausbreiten kann“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Ab Mittwoch treten zahlreiche Öffnungen und Lockerungen im privaten Bereich, im Einzelhandel, in Sport und Gastronomie sowie im Hochschul- und Kulturbereich in Kraft, beispielsweise:

  • Treffen im privaten und öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten, wobei Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt werden. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis ein- schließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen.
  • Die Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen ein Gast pro 2,5 Quadratmeter, Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln. Mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet: tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort und Kontaktdokumentation).
  • Der Einzelhandel kann mit folgenden Auflagen wieder öffnen:
    •   Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche: maximal eine Kundin oder ein Kunde
    •   Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter: eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufs-

      fläche

    •  Für die darüberhinausgehende Fläche gilt: eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht

      für den Lebensmittelhandel)

    •   Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
    •   Gesteuerter Zutritt
    •   Warteschlangen vermeiden
    •   Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
    •  Testpflicht entfällt
  • Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (eine Person pro zehn Quadratmeter), Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (eine Person pro zehn Quadratmeter). Mit Test- und Hygie- nekonzept.
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie Kulturveranstaltungen (Theater, Oper, Kulturhäuser, Kino und Ähnliches) bis 500 Personen außen und bis zu 250 Personen innen. Mit Test- und Hygienekonzept.
  • Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sowie des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauerinnen und Zuschauer außen und innen bis 250 Zuschauerinnen und Zuschauer. Mit Test- und Hygienekonzept.
  • Archive, Büchereien und Bibliotheken, Zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen.

red

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