Ab Montag: Maskenpflicht an Grundschulen und Wechselunterricht für 5. und 6. Klasse

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Baden-Württemberg führt wegen steigender Infektionszahlen die Maskenpflicht an Grundschulen ein: Ab Montag gilt auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Die 5. und 6. Klassen können zur Umsetzung der Abstandsregel auf Wechselunterreicht umsteigen.

Angesicht der aktuellen Corona-Entwicklung müssen ab kommenden Montag Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an Grundschulen medizinische Masken tragen. Dieser Schritt sei notwendig, gab die Landesregierung am Donnerstag bekannt.

Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können. Auch an weiterführenden Schulen müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden. Weiterhin soll den weiterführenden Schulen zur Umsetzung der Abstandsregeln ermöglicht werden, Wechselunterricht zu wählen. Dies gilt auch für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

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red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg